Frage an Cornelia Swillus-Knöchel von Günter S. bezüglich Recht
Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013
der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland . Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.
Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht nicht der UN Behinderterechtskonvention.
Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW
Sehr geehrter Herr Spieker,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre Frage,
Wir sehen die deutsche Praxis der Zwangsbehandlung kritisch und haben das Gesetz der Koalitionsfraktionen im Januar 2013 als einzige Fraktion im Bundestag abgelehnt. Es verfolgt nicht das Ziel, Zwangsmaßnahmen zu minimieren, geschweige denn abzuschaffen, sondern versucht, die alte Behandlungspraxis verfassungsrechtlich zu legitimieren. Das widerspricht nach unserer Auffassung dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention und den Menschenrechtserklärungen.
Das oberste Gebot für jede medizinische Behandlung ist die Freiwilligkeit, denn ohne wirksame und informierte Einwilligung in die Behandlung ist jeder Eingriff eine Körperverletzung. Es müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zu einer Behandlung zu kommen, die mit einer „auf Vertrauen gründenden Zustimmung“ (BVerfG) der Patientin oder des Patienten stattfindet. Bereits hier gibt es in Deutschland große Defizite. Die Möglichkeiten der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Behandlungsvereinbarung werden nicht annähernd ausgeschöpft. Sie sollten von den Behandelnden aktiv angeboten werden, stattdessen werden sie teilweise eher als Affront betrachtet.
Aussagefähige Studien zum Nutzen von Zwangsbehandlungen sind Mangelware, auch die traumatisierenden Wirkungen wurden nicht hinreichend untersucht. Es ist momentan unklar, auf welcher Grundlage die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Nutzens überhaupt erfüllbar sind - zumindest wenn die Einschätzung wissenschaftlichen Mindeststandards genügt und damit einer willkürlichen Beurteilung der Behandelnden entzogen wird. Daher lehne ich Zwangsbehandlungen kategorisch ab.
Mit freundlichen Grüßen
C. Swillus- Knöchel