Frage an Cornelia Möhring von Magret B.
Guten Tag Frau Möhring,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf meine Fragen zum BW-Einsatz in Syrien.
Dazu noch eine Nachfrage. Wenn es denn unterschiedliche Rechtsauffassungen zur völkerrechtlichen Legitimierung gibt, gibt es auch den Versuch, diese mit einer Klage zu klären? Wenn nicht, warum?
Freundliche Grüße,
Magret Bonin
Sehr geehrte Frau Bonin,
tatsächlich hat die Linksfraktion im Mai diesen Jahres eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Aktenzeichen: 2BvE 2/16). Allerdings muss hier erst geklärt werden, ob eine sog. Organklage (die Rechte der Fraktion müssen betroffen sein) überhaupt zulässig ist und dann erst kann über die völkerrechtliche Legitimität verhandelt werden.
Möglicherweise findet eine öffentliche Verhandlung in den nächsten Monaten dazu statt, dies wurde vom Gericht jedoch noch nicht entschieden.
Ein Artikel dazu http://www.tagesspiegel.de/politik/bundeswehr-im-ausland-linke-klagen-gegen-syrien-einsatz/13767264.html
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Möhring