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Cornelia Möhring
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Frage von Magret B. •

Frage an Cornelia Möhring von Magret B.

Vielen Dank, Frau Möhring, für Ihre Antwort auf meine Frage wg des Einsatz in Syrien. Allerdings fehlt mir darin eine konkrete Antwort auf die Argumentation von MdB Franz Thönnes: Er hält den Einsatz offenbar für völkerrechtlich legitim – auch ohne UN-Mandat. Er begründet das: "ein Teil der Akteure habe kein Interesse an einer friedlichen Lösung". Auch erkennt er in der Beteiligung von AWACS-Aufklärungsflugzeugen keine Eskalation und die gesteigerte Gefahr einer Konfrontation mit Russland." Warum kann MdB Thönnes den Einsatz für völkerrechtlich legitm halten - und Sie nicht? Reicht die Behauptung/Feststellung "ein Teil der Akteure habe kein Intersse an einer friedlichen Lösung" zur Legitimation eines Einsatzes ohne UN-Mandat? Nach meiner Kenntnis des Völkerrechts,ist jeder Einsatz unserer Streitkräfte ohne UN-Mandat oder Anforderung der rechtmäßigen, syrischen Regierung (wie zB bei Russland)völkerrechtswidrig. Welcher Völkerrechtler interpretiert das Völkerrecht denn so wie Thönnes? Und wieso könnte ein Einsatz legitim sein mit "ein Teil der Akteure habe kein Interesse an einer friedlichen Lösung" Damit wäre ja jeder Einsatz in einem bewaffneten Konflikt zu legitimieren.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Frau Bonin,

Ihre Kenntnis des Völkerrechts trifft hier vollkommen zu- für den Syrien-Einsatz gibt es weder eine UN- Resolution, noch hat die syrische Regierung Deutschland und/oder seine Verbündeten aufgefordert, sie im Kampf gegen den IS zu unterstützen. Entsprechend halte ich, wie auch meine Fraktion den Einsatz der Bundeswehr für völkerrechtlich nicht legitimiert. Die Linksfraktion hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass zu dem gleichen Urteil kommt. (http://norman-paech.de/ : Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Syrien - eine verfassungs- und völkerrechtlliche Analyse, Dezember 2015)
Die Bundesregierung (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/068/1806866.pdf ) und so auch Herr Thönnes argumentieren: „ Der Einsatz findet auf Grundlage von Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen statt und ist damit völkerrechtlich legitimiert. Insbesondere die Resolution 2249 " statt.
Herr Thönnes völkerrechtliche Bewertung stützt sich also nicht darauf, dass „ein Teil der Akteure kein Interesse an einer friedlichen Lösung hat“. Diese Aussage ist meines Erachtens Teil der politischen Legitimation, die er im Absatz zuvor ausführt.
Über eine Eskalation und gestiegene Gefahr der Konfrontation mit Russland lässt sich sicherlich streiten. Aber eher über das Wann, als das Ob. Mit dem zusätzlichen Einsatz der AWACS ist die NATO offiziell auch zur Kriegspartei geworden, militärische Eingriffe bzw. militärische Beteiligung und verdeckte Unterstützung fanden jedoch schon vorher von Seiten westlicher Staaten in Syrien statt. Dazu muss jedoch auch gesagt werden, dass sich die Interessen und Fronten über die Jahre hinweg in Syrien immer wieder verändert haben und unterschiedlichste Länderinteressen aufeinanderprallen, die differenziert betrachtet werden müssen, so dass nicht nur von einer Ost-West- Konfrontation gesprochen werden kann, sondern genauso auch von einem Kampf um Einfluss und Macht der Regionialmächte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Cornelia Möhring

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