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Cornelia Möhring
DIE LINKE
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Frage von Maja T. •

75 % der Deutschen befürworten eine Integrative Medizin (Umfrage Kantar TNS 2018; https://rb.gy/go51y ). Sollte dann nicht Naturmedizin der Schulmedizin gleichwertig gegenübergestellt werden?

Sehr geehrte Frau Möhring,
(Chronisch) Kranke erleben oft, dass die konventionelle Medizin allein nicht hilft, sich ihre Lebensqualität mit zusätzlichen Verfahren der Naturmedizin aber deutlich verbessert. Das Bündnis weil´s hilft! fordert daher eine gleichwertige Erstattung von Methoden aus der Komplementärmedizin (sprich: Klass. Naturheilverfahren, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Osteopathie, Chinesische und Ayurvedische Medizin) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Zudem fordern wir eine gleichwertige öffentliche Forschungsförderung dieser Verfahren und die Errichtung eines Bundesinstituts für Naturmedizin, sowie drittens die Aufnahme in die Aus- und Weiterbildungen in den verschiedenen Heil- und Pflegeberufen.
In der kommenden Volksabstimmung von Abstimmung21 wird über diese drei Forderungen abgestimmt werden. Wir würden sehr gerne wissen, wie Sie zu einer rechtlichen Gleichstellung stehen?
Mit freundlichen Grüßen vom weil´s hilft! Team

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Maja T.

vielen Dank für Ihre Frage.

Grundsätzlich halte ich eine bessere naturwissenschaftliche Erforschung von alternativen Methoden für sinnvoll, um bisher unbekannte Erkenntnisse möglicherweise für die Schulmedizin nutzbar zu machen. 

Auch stelle ich mich gegen eine reflexhafte Stigmatisierung alternativer Heilmethoden. Besonders aufgrund der zahlreichen existierenden Angebote naturmedizinischer Methoden auf dem Heilkundemarkt stehe ich einer rechtlichen Gleichstellung wissenschaftlich begründeter Medizin und naturheilkundlichen Verfahren allerdings sehr skeptisch gegenüber bzw. lehne diese ab. 

DIE LINKE will eine solidarisch finanzierte und faktenbasierte Gesundheitsversorgung. Wir fordern deshalb nicht nur ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin und eine gesetzliche Krankenversicherung, in die alle einzahlen, sondern auch eine Erstattung aller nötigen Hilfsmittel – neben Rollstühlen etc. schließt das auch Brillen, Kontaktlinsen und Zahnersatz mit ein, die bisher nicht oder nur in geringen Teilen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. 

Mittel und Therapien, deren Wirkung nicht nachgewiesen werden kann, sollen dagegen nicht von der Solidargemeinschaft finanziert werden, sondern bei Wunsch privat bezahlt werden.

Mit freundlichem Gruß

Cornelia Möhring

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