Frage an Cornelia Möhring von Nina J. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Möhring,
demnächst wird im Bundestag über die EEG-Novelle abgestimmt, deren Umsetzung einen heftigen Rückschlag für den Klimaschutz bedeuten würde. Wie werden Sie stimmen? Und was werden Sie konkret unternehmen, damit die voll funktionstüchtigen PV-Altanlagen auch weiterhin in Betrieb bleiben können?
Herzliche Grüße,
Nina Jaenisch
Sehr geehrte Frau Jaenisch,
herzlichen Dank für Ihre Frage zur EEG-Novelle.
Meine Fraktion und ich sehen die Vorhaben der Bundesregierung rund um die EEG-Novelle sehr kritisch. Ein großer Knackpunkt ist allein schon die Berechnung des zukünftigen Stromverbrauchs, die unserer Meinung nach nicht realistisch ausfällt, da sich der Stromverbrauch in den nächsten Jahren vermutlich allein durch die Nutzung von Elektromobilität und Wärmepumpen stark erhöhen wird. Daher muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich ausgebaut werden, wenn es nicht zu einer Versorgungslücke kommen soll. Um unser Klima in Zukunft besser zu schützen fordern wir LINKEN zudem einen höheren Anteil von erneuerbaren Energien beim Stromverbrauch, und zwar mindestens 80 Prozent bis 2030 und 100 Prozent bis 2035.
Einen wichtigen Anteil an der nachhaltigen Stromerzeugung haben Solaranlagen, auch kleinere Solaranlagen auf Privathäusern, die bis 10 kWp Strom erzeugen. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte ein wichtiges Ziel bei der EEG-Reform der Erhalt dieser Anlagen sein, auch wenn diese 20 Jahre und mehr in Betrieb sind.
Als Linksfraktion haben wir daher einen eigenen Antrag eingebracht (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923933.pdf ) und fordern die Bundesregierung auf, folgende Regelungen bei den kleineren Anlagen zu treffen, unterschieden danach, ob diese mit einem Stromspeicher o.ä. ausgestattet sind oder nicht:
a) Kleine PV-Anlagen (bis einschließlich 10 kWp Leistung), welche nicht mit Stromspeichern, Ladestellen für E-Mobilität, Wärmepumpen oder anderen den Eigenverbrauch über den üblichen Haushaltsverbrauch hinaus hochtreibenden technischen Geräten verbunden sind, erhalten ohne weiteres Zutun der Betreiber eine Einspeisevergütung, die mindestens die laufenden Kosten des Weiterbetriebs (Wartung/Instandhaltung, Zählerkosten, Haftpflichtversicherung) entspricht, zuzüglich eines kleinen Aufschlags als Vergütung für den laufenden Arbeitsaufwand des Betreibers. Der Einspeisevorrang bleibt bestehen, der haushaltsübliche Eigenverbrauch wird gestattet, Vorteile aus diesem Eigenverbrauch der Haushalte finden in der Höhe Vergütung Berücksichtigung.
b) Betreiber von PV-Anlagen bis einschließlich 10 kWp Leistung, welche mit Stromspeichern, Ladestellen für E-Mobilität, Wärmepumpen oder anderen den Eigenverbrauch über den üblichen Haushaltsverbrauch hinaus hochtreibenden technischen Geräten verbunden sind, können alternativ ihren gesamten erzeugten Strom bilanziell ins Stromnetz einspeisen und dafür die unter Buchstabe a) vorgesehene Vergütung erhalten. In dem Fall wäre die Volleinspeisung messtechnisch nachzuweisen, für sämtlichen verbrauchten Strom ist Fremdstrom zu beziehen.
Mit unserer Kritik an den Plänen der Bundesregierung bezüglich der alten Solaranlagen stehen wir nicht alleine da. Ich hoffe, dass die Bunderegierung diesbezüglich noch einlenkt und ihren eigenen Antrag noch erheblich nachbessert. Dem jetzigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung werden meine Fraktion und ich in dieser Form nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Möhring