Frage an Cornelia Möhring von Marcus K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Möhring,
ich wende mich an Sie als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses "Familie, Senioren, Frauen und Jugend".
Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
- Ich bezog vom 14.04. bis 13.08.2016 Elterngeld
- Nun beglich ein Kunde (ich arbeitete vorher als Freiberufler) im Mai 2016 eine Rechnung für den Zeitraum vor dem 13.04.2016 (letzteres kann ich durch Leistungsnachweise nachweisen)
- Was mir nicht bewusst war: Bei Selbstständigen wird eine Einnahmenüberschussrechnung für den Zeitraum des Elterngeldbezugs verlangt. Daher führt die beglichene Rechnung dazu, dass mein Elterngeld auf das Minimum (300 EUR), obwohl die zugehörigen Leistungen vor dem Zeitraum des Elterngeldbezugs lagen.
Meine Fragen an Sie
1. Entspricht es der Absicht des Gesetzgebers, dass Eltern, die sich Vollzeit um ihre Kinder kümmern, das Elterngeld auf das Minimum reduziert wird, weil sie vor dem Zeitraum gearbeitet haben und lediglich die Entlohnung hierfür innerhalb des Zeitraums des Elterngeldsbezugs lag?
2. Ist es Absicht des Gesetzgebers, dass Selbstständige implizit gezwungen werden, ihre Zahlungsströme zu „gestalten“ (wodurch Leistung und Zahlung zeitlich auseinander gezogen werden), um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden?
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass rückwirkend und künftig nicht das steuerliche Zuflußprinzip zugrunde gelegt wird, sondern nur die Zeiträume ausschlaggebend sind, in denen die Kinder betreut wurden bzw. gearbeitet wurde (wie dies bei Angestellten standardmäßig der Fall ist).
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Kaiser
Sehr geehrter Herr Kaiser,
bitte entschuldigen Sie zunächst die verzögerte Antwort, ich muss allerdings gestehen, dass ich mich bezüglich Ihrer Anfrage auch erst einmal kundig machen musste. Und leider kann ich Ihnen auch noch keine wirklich eindeutige Antwort liefern. Einen klaren Beleg, dass die von Ihnen beschriebene Situation vom Gesetzgeber intendiert ist, konnte ich nicht finden. Es wäre aber ja nicht das erste Mal, dass die große Koalition versucht bei Leistungen überall zu sparen, wo es nur möglich ist. Wir als LINKE wollen natürlich einen Sozialstaat, der so ausgebaut ist, dass die Leistungen auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Und wir wollen, dass alle Eltern gleich behandelt werden. Wenn es da Lücken zu Ungunsten von Selbständigen und FreiberuflerInnen gibt, muss hier natürlich nachgebessert werden. Dafür werden wir uns künftig einsetzen.
In diesem Sinne möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie uns auf eine solche Lücke aufmerksam gemacht haben und würde mich sehr freuen, wenn Sie für weitere Informationen zu Ihrem Fall Kontakt mit meinem Büro (cornelia.moehring@bundestag.de oder 030/227 75739) aufnehmen könnten, da wir dem Ganzen gerne mit unseren parlamentarischen Fragerechten noch weiter nachgehen möchten.
Mit freundlichen Grüßen,
Cornelia Möhring