Frage an Cornelia Möhring von Norbert S. bezüglich Jugend
Guten Tag, Frau Möhring!
Ihr Ausschuss (FSFJ) war federführend beim heute in Kraft getretenen Gesetz, das den Verkauf von sogenannten "E-Zigaretten" reguliert.
Die vielgepriesene "Rechtssicherheit" ist allerdings ein schlechter Aprilscherz. Viele kleine Onlineshops haben aus Verunsicherung jetzt erstmal dicht gemacht. Und was bedeuten die schwammigen Formulierungen ganz konkret für uns erwachsene Verbraucher?
Dürfen wir das Angebot eines Shops online weiterhin begutachten, ob er überhaupt interessante Produkte zu interessanten Preisen anbietet, oder müssen wir selbst dafür schon durch zeit- und geldaufwendige bürokratische Reifen (z.B. PostIdent) springen?
Und wie ist es mit dem Versand?
Reicht eine "Alterssichtprüfung", d.h. kann die Ware auch an einen anderen eindeutig Erwachsenen ausgehändigt werden bzw. in die Firma geliefert werden?
Oder werden wir Berufstätige dazu genötigt, neben den erklecklichen Zusatzkosten für die "eigenhändige" Zustellung auch noch teils beträchtliche Umwege zur Postfiliale zu machen, um dort den Ausweis vorzuzeigen?
Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Scheinargument, dass das ja der Shop bezahlen muss. Alles was dem Shop an Mehrkosten aufgebürdet wird, landet zum Schluss IMMER auf der Rechnung des Endkunden. Und zu den Öffnungszeiten meiner Postfiliale bin ich normalerweise nie auch nur in der Nähe.
Was ist mit Bestellungen aus dem Ausland?
Ich habe dort einige Freunde (z.B. Schweizer), die bislang gerne in deutschen Shops bestellen. Werden die durch diese Restriktionen genötigt, auf andere Angebote auszuweichen?
Ich hoffe, Sie als "Insider" können hier endlich für Klarheit sorgen. Ihre Fraktion zeigt mit ihrem Positionspapier, dass Sie sich noch um die Belange der Bürger kümmern. Bitte helfen Sie uns auch hierbei.
Mit freundlichem Gruß,
Norbert "Zillatron" Schmidt
Guten Tag Herr Schmidt,
ich hoffe, Sie können nachvollziehen, dass für mich bei der Bewertung des Gesetzes zur Regulierung des Verkaufs von E-Zigaretten und E-Shishas Fragen des Kinder- und Jugendschutzes im Vordergrund standen und weniger dadurch entstehende mögliche Komplikationen im Bereich des Online-Versands. Wenngleich ich den Alarmismus der Bundesregierung nicht teile, die die Gefährdungen von Tabak- und E-Zigaretten nahezu gleichsetzt und E-Zigaretten quasi als Einstiegsdroge zum Tabakrauchen darstellt, begrüße ich doch die Altersbeschränkungen beim Erwerb von E-Zigaretten und E-Shishas. Denn natürlich birgt auch der Konsum von E–Zigaretten und E-Shishas gesundheitliche Risiken. Für eine nachhaltige Strategie gegen Tabak- und/oder Nikotin-Konsum braucht es daher vor allem präventive Maßnahmen, die sachlich über die Wirkungen und Risiken von E-Zigaretten informieren - und die im Gesetz vollkommen fehlen.
Dass eine Altersüberprüfung auch beim Online-Kauf notwendig wird, ist natürlich eine logische Konsequenz, wenn die Altersbeschränkung ernst genommen werden soll. Hierfür bin ich keine Expertin, aber meines Wissens nach gibt es Online-Verfahren zur Feststellung der Volljährigkeit, die Anbieter mit verhältnismäßig geringem Aufwand einrichten können und die ausreichend sind. Der Begründung der Bundesregierung zum Gesetz ist zu entnehmen, dass bereits etwa die Hälfte der Online-Versandhändler bereits vor Verabschiedung solche Feststellungsverfahren angewendet haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Cornelia Möhring