Frage an Cornelia Möhring von Günther P. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Fau Möhring,
ich vermisse von den Abgeordneten Der LINKEN aus Schleswig Holstein fundierte Beiträge zur Problematik Vorsteuerberechtigung von Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Altenpflege und der damit stetig einhergehenden Bildungen von umsatzsteuerlichen Organschaften.
Fehlt hier das notwendige Fachwissen oder die Beritschaft, sich mit diesem, zugegeben sehr komplexen Themenkreis, auseinanderzusetzen ?
Sie werden feststellen, dass hier , neben anderen Bereichen , ein erhebliches Sparpotential aufgedeckt werden kann.
Eventuelle Finanzierungslücken könnten durch die Erhöhung der indirekten Steuern geschlossen. werden. Damit wird dann die gesamte Bevölkerung - entsprechend ihrer Leistungskraft - belastet.
Mit freundlichen Grüssen
Günther Plate
Sehr geehrter Herr Plate,
leider benötigen unsere Fachreferenten für die Beantwortung dieser - wie Sie selbst schreiben komplexen - Frage einige Zeit. Bitte nehmen Sie dies als Zwischenbescheid, dass Ihre Frage eingegangen ist und beantwortet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Kiesbauer
Wiss. Mitarbeiterin MdB Cornelia Möhring
Sehr geehrter Herr Plate,
wo Sie beim Thema Vorsteuerberechtigung von Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Altenpflege ein „erhebliches Sparpotential“ sehen und welche „Finanzierungslücken“ Sie meinen, hat sich mir nicht ganz erschlossen.
Ganz entschieden widerspreche ich Ihrer Argumentation, dass eine Erhöhung der indirekten Steuern zu einer steuerlichen Belastung entsprechend der Leistungskraft führt. Wie die Ergebnisse aller seriösen finanzwissenschaftlichen Untersuchungen zeigen führt die Umsatzsteuer gerade nicht zu einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Im Gegenteil: sie belastet kleine und mittlere Einkommen stärker, da die BezieherInnen dieser Einkommen einen höheren Anteil ihres Einkommens für den umsatzsteuerpflichtigen Konsum aufwenden müssen. Eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird vielmehr durch eine progressiv ausgestaltete direkte Steuer, insbesondere bei der Einkommensteuer, erreicht.
Meiner Fraktion und mir ist bekannt, dass aus der Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft Steuervorteile entstehen können. Das ist immer dann der Fall, wenn der Organträger, also das Mutterunternehmen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, somit auch nicht vorsteuerberechtigt ist, und die in die Organschaft integrierten Tochterunternehmen bei eigenständiger Wirtschaftstätigkeit umsatzsteuerpflichtig wären. Ohne Organschaft müsste der Träger dann umsatzsteuerpflichtige Vorleistungen erwerben, könnte die gezahlte Umsatzsteuer aber nicht als Vorsteuer absetzen. Mit Organschaft werden allerdings die Vorleistungen der integrierten Unternehmen ebenfalls umsatzsteuerbefreit, so dass sich ein Kostenvorteil für den Träger und Steuermindereinnahmen ergeben. Solche Konstruktionen sind aktuell im Bereich von Gesundheitswesen und Altenpflege en vogue – aber nicht nur dort.
Im Vordergrund steht für mich allerdings weniger die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Bildung solcher Organschaften, sondern vielmehr, dass diese in aller Regel heftige Auswirkungen auf die Situation der Beschäftigten haben. Im Kern steht hinter der Bildung solcher Organschaften eine Auslagerung von Betriebsbestandteilen, welche genutzt werden, um Beschäftigung abzubauen, Löhne per Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft zu drücken und weitere einschneidende Maßnahmen für die Belegschaft durchzusetzen. Diesen negativen Entwicklungen entgegenzutreten gilt mein vorrangiges Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Möhring