Frage an Corinna Miazga von Mareike S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Miazga,
zum Geburtstag meines Sohnes (13) hat er Geld erhalten & durfte sich davon ein Spiel kaufen. Ich vertraute auf den Jugendschutz aber als verantwortungsbewusste Mutter wollte ich natürlich sehen, was er gekauft hat & ließ es mir später zeigen. Es war ein riesiger Schock!
Schulmädchen mit großer, wackelnder Oberweite reißen sich die Kleidung vom Leib & das bis zum Äußersten! In einer Umkleide kann man diese minderjährigen Mädchen einkleiden, z.B. in Reizwäsche, oder sie befummeln. Dagegen protestieren sie, aber wenn man weitermacht, fängt es ihnen sogar an, zu gefallen. Und das alles vom Staat ab 12 freigegeben!! https://images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/51TjojTNpYL.jpg
Ein Video, das zeigt, was „typisch“ für dieses Spiel ist (und dieses Video ist noch harmlos!!) https://www.youtube.com/watch?v=Q1sDcnAnGYM&feature=youtu.be&t=5m12s
Darf ich ehrlich sein? Ich finde es abstoßend & vollkommen abartig!!!
Was bringt so ein "Spiel“ für 12-jährige denn unserer Jugend bei? Und wie wirkt so was auf frisch zugezogene junge Männer, die aus ihrer Kultur ein total verzerrtes Bild über den Umgang mit Frauen mitbringen? Wir alle kennen die traurigen Schlagzeilen zu Vergewaltigung & Pädophilie, die sich seit 2015 häufen, nur zu genüge. Ich habe auch eine Tochter (10) & kann nicht anders als Angst zu empfinden.
Wie ich festgestellt habe, gibt es zu dieser Spielereihe mehrere Titel & sogar eine Zeichentrickserie, allesamt mit den gleichen, verstörenden Inhalten frei bei uns im Handel erhältlich. Diese Darstellungsform heißt wohl „Etchi“ und ist auch abseits dieser Spiele verbreitet: https://de.wikipedia.org/wiki/Etchi
Wie stehen Sie & Ihre Partei zu solchem Etchi-Material: Gehört das in die Hände von Kindern/Jugendlichen bzw. überhaupt in den Handel?
Ich zumindest finde es zum Kotzen, dass man in Deutschland Geld verdienen kann mit der sexualisierten Darstellung von Kindern!!!
Viele liebe Grüße
M. S.
Sehr geehrte Frau S.,
nach Anschauung des Materials stimme ich mit Ihnen überein, daß eine
Jugendfreigabe ab 12 nicht nachvollziehbar ist. Wiewohl keine
tatsächliche Nacktheit abgebildet wird, ist die Überbetonung in der
Darstellung von Geschlechtsteilen meiner Meinung nach nicht für
Jugendliche und Kinder unter 16 geeignet.
In Japan mag diese Art der Darstellung aufgrund der andersartigen Kultur
und anderer Sensibilität nicht anstößig sein, aber für unsere
Breitengrade ist das heftig.
Ich werde bei der USK nachfragen, wie man denn die Freigabe ab 12 für
dieses Werk begründet. Sollte die USK, die ja eine Einrichtung der
Wirtschaft ist, in auch anderen Fällen mittlerweile zu lax und
verkaufsfördernd agieren, wäre die Überprüfung des entsprechenden
Staatsvertrages angebracht.
Mit freundlichen Grüßen,
Corinna Miazga
Denis Deppe
Pressestelle Corinna Miazga
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