Frage an Corinna Miazga von Matthias D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Miazga,
die Versicherer von Rürup-Renten (Basisrenten) werben damit, dass das angesparte Vermögen nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet wird, egal wieviel man für seine spätere Rente angespart hat.
Gleichzeitig gibt es aber Höchstgrenzen für die Altersversorgung, die beim Arbeitslosengeld 2 berücksichtigt werden.
Laut "Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen" heisst es:
"...... 3.) geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt......."
Ich bin 53 Jahre alt und habe 2015 eine zertifizierte Basisrente abgeschlossen. Gleichzeit bin ich noch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wieviel vom angesparten Kapital in der Rürup-Rente wird bei Antrag auf Arbeitslosengeld 2 nicht als Vermögen angerechnet?
A.) Das gesamte Vermögen im Rürup-Vertrag wird nicht anerechnet, egal wieviel angespart wurde. So wie die Aussagen der Versicherer.
B.) In meinem Fall, 53 Jahre x 750,- Euro = 39.750,- Euro. Das heisst, alles was über 39.750,- Euro angespart wurde, wird im Fall von Antrag auf Arbeitslosengeld 2 als Vermögen angerechnet.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Dames
Sehr geehrter Herr Dames,
ich bin Europapolitikerin mit Schwerpunkt Inneres und Justiz und bin daher nicht so fit im Sozialrecht wie die Kollegen mit entsprechendem Schwerpunkt.
Ich kann Ihnen daher diese Frage nicht beantworten und würde Sie an die Kollegin Ulrike Schielke-Ziesing von der AfD verweisen. Sie kennt sich besonders gut mit den Renten aus.
Ansonsten kann Ihnen sicher auch ein Fachanwalt bei der Klärung dieser Frage behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Miazga