Frage von Bernd R. • 21.08.2016 (...) Da gem. GG vor einer Tat klar sein muß, daß sie bei Strafe verboten ist, scheint sich im Moment niemand strafbar zu machen, wenn er ihm hinterbrachte Drittgeheimnisse allein mit Einverständnis des hinterbringenden Patienten / Klienten / Mandanten offenbart, denn die "CIA- konforme" Auffasssung hat es schon in Strafrechtskommentare gebracht (z.B. den Leipziger) sowie in die Köpfe von Justizministerinnen (1). (...) Antwort ausstehend von Corinna Herold AfD Thüringen 2014 - 2019Innere Sicherheit Teilen