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Constanze Peschke
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Frage von Viola G. •

Frage an Constanze Peschke von Viola G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Peschke,

da Sie als einen Schwerpunkt die Familienpolitik angeben, würde ich Ihnen gerne folgende Frage stellen:

Welche Vor- und/oder Nachteile sehen Sie, wenn das Wahlrecht zu Bürgerschafts- und Bezirkswahlen in Hamburg zugunsten eines ELTERNWAHLRECHTS verändert werden würde?

http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/demographischer-wandel-warum-deutschland-das-elternwahlrecht-einfuehren-muss/10910910.html

Vielen Dank für die Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Viola Gietzelt-Fleischhauer

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrte Frau G.,

ich danke Ihnen für Ihre Frage und den Link.

Obwohl auch bei der Piratenpartei das Elternwahlrecht diskutiert wurde, stehe ich dieser Idee eher kritisch gegenüber. Meines Erachtens ist das Wahlrecht ein höchst persönliches Recht, das gerade wir Frauen uns hart erkämpfen mussten. In Hamburg wurde erst vor Kurzem das Wahlalter für Bezirks- und Bürgerschaftswahlen auf 16 Jahre abgesenkt, was ich sehr begrüße. Ich bin der Meinung, dass auch Jugendliche sehr wohl eine politische Meinung haben und diese auch ausdrücken können müssen.

Um aber auf den verlinkten Artikel einzugehen, möchte ich anmerken, dass es meines Erachtens der freien, politischen Meinungsäußerung zuwider läuft, wenn gesetzliche Vertreter oder Erziehungsberechtigte für Kinder die Wahlzettel ausfüllen. Wessen Meinung wird dann vertreten? Dass das die Meinung des Kindes ist, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen. Ein weiterer Aspekt, der in dem Artikel völlig unberücksichtigt bleibt, ist die Tatsache, dass es in vielen Familien mehr als einen wahlberechtigten Erziehungsberechtigten gibt. Wer dürfte dann z.B. in Patchworkfamilien das Elternwahlrecht ausüben? Verliert ein Elternteil mit dem Sorgerecht auch das Elternwahlrecht? Wie sollten dann die Stimmen gewichtet werden? Das sind Fragen, deren Beantwortung noch aussteht und das wird sich im Besten Fall als schwierig erweisen.

Wenn wir wollen, dass die Stimmenverteilung bei einer Wahl die Meinung der ganzen Bevölkerung abbildet, sollten wir auch die ganze Bevölkerung wählen lassen. Ich denke hierbei besonders an die Menschen, die schon seit vielen Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Hamburg haben, zu unserem Wohlstand beitragen, Steuern und Abgaben zahlen und ein fester Teil unserer Gesellschaft sind und trotzdem nicht wählen dürfen, weil sie nicht im Besitz eines deutschen Passes sind. Diesen Menschen ein Wahlrecht einzuräumen, erscheint mir die erfolgversprechendere Methode zu sein. Weiterhin sollte auch in der Gruppe der Nicht-Wähler genauer analysiert werden, was zu der Verweigerung, an Wahlen teilzunehmen, geführt hat. Außerdem ist es für eine realistische Vertretung des politischen Willens der Bürgerinnen und Bürger in den Bezirksversammlungen und in der Bürgerschaft enorm wichtig, dass das Ergebnis der Wahl alle Stimmen berücksichtigt, was bei einer Sperrklausel von 3% oder 5% nicht der Fall ist. Hier ergänze ich gern noch einen Absatz aus unserem Wahlprogramm: "Nach Beseitigung der entsprechenden Vorschriften aus der Verfassung möchten die Hamburger Piraten die Sperrklausel bei Bürgerschaftswahlen auf 3% senken, um die Zahl der unwirksamen Wählerstimmen auf ein Minimum zu beschränken und die Erfolgsgleichheit der Stimmen der Bürgerinnen und Bürger somit besser zu gewährleisten. Bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen ist die bestehende 3%-Hürde komplett aufzuheben, wie es in nahezu allen Bundesländern außer Hamburg auf kommunaler Ebene mittlerweile passiert ist."

Wenn die Hamburger Bürgerinnen und Bürger nicht mehr befürchten müssen, dass ihre Stimme sowieso unter den Tisch fällt, steigt vermutlich auch wieder die Motivation, an Wahlen teilzunehmen. Kinder sind auch ein Teil unserer Gesellschaft und haben mitunter auch eine sehr fundierte politische Meinung; sie aber durch ihre Eltern an Wahlen teilnehmen zu lassen, halte ich für falsch.

mit besten Grüßen
Constanze Peschke