Frage an Constanze Krehl von Anna H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Krehl,
gestern habe ich mit Freunden in größerer Runde darüber diskutiert, ob Handel mit nicht-demokratischen Regimes, welche die Menschenrechte nicht achten, von der Politik unterstützt oder unterbunden werden sollte. Dabei haben wir festgestellt, dass dieses Thema eine sehr wichtige Frage der kommenden Wahl für uns ist.
Gerade im Hinblick auf die kommende Wahl wäre es für uns interessant, Ihre Meinung hierzu zu kennen. Ihre Antwort könnte unter Umständen entscheiden, wo wir unser Kreuz setzen werden.
Ich würde mich über eine ausführliche Antwort freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Anna Holzner
Sehr geehrte Frau Holzner,
vielen Dank für Ihre Frage in Bezug auf den internationalen Handel mit nicht-demokratischen Regierungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen auf Ihre Frage antworten und auch kurz die Position der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament skizzieren.
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bei internationalen Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten nicht nur die Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen in den Vordergrund zu stellen, sondern auch Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in den jeweiligen Partnerländern zu stärken. Das Ende 2012 abgestimmte Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru hat diesbezüglich neue Standards gesetzt und einer einseitig profitorientierten Freihandelsideologie enge Grenzen gesetzt. Bereits im Vorfeld dieser Einigung konnten wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament erfolgreich eine Resolution einbringen, in der beide Länder dazu aufgefordert wurden, konkrete Pläne zur Durchsetzung fundamentaler Menschenrechte zu präsentieren. Obwohl diese beiden Länder als Demokratien bezeichnet werden können, kommt es auch dort immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen, die nicht ignoriert werden dürfen. Aus diesem Grund hat sich das Europäische Parlament auch zu keinen voreiligen Entscheidungen drängen lassen. Im Vorfeld der Entscheidung gab es daher zahlreiche Treffen mit Gruppen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften, um die Menschenrechtslage in Kolumbien umfassend zu erörtern.
Ganz generell wird der Handel mit nicht-demokratischen Regimes beziehungsweise Regierungen, die sich nachweislich der Menschenrechtsverletzung schuldig gemacht haben, von der EU weitgehend unterbunden. So wurden zum Beispiel EU-Zollpräferenzen im Falle Sri Lankas und Burmas aufgrund von Menschenrechtsverletzungen beziehungsweise der Nichteinhaltung von Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorübergehend außer Kraft gesetzt.
Nichtsdestotrotz muss immer auch der Einzelfall in den Blick genommen werden. In vielen Fällen besteht beispielsweise das Problem, dass internationale Handelsabkommen der EU nicht nur mit einzelnen Staaten sondern mit ganzen Regionen geschlossen werden. Darunter fällt zum Beispiel auch das geplante Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ost- und Südafrika. Dieses würde unter anderem auch Simbabwe umfassen. Eine Zustimmung zu diesem Abkommen sollte in diesem Fall mit einer gesonderten Resolution zu Simbabwe verknüpft werden, die nachdrücklich auf bestehende Probleme im Bereich Demokratie und Menschenrechte hinweist und Veränderungen einfordert.
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Constanze Krehl