Conrad Buchholz
FDP
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Frage von Karl-W. E. •

Frage an Conrad Buchholz von Karl-W. E. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Buchholz.
in Sachen „Basisdemokratie“ einige Fragen:
1) Nicht nur die Stimme von Exkanzler H. Schmidt- die Welt – bemängelt ein Fehlen an Demokratie und Entwertung des Art 23 Abs. 1 GG. und die Entmündigung des Volkes in folgendem Artikel:
http://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein_Staat_ohne_Legitimation.html

2) Durch den Orientierungssatz des BVG (BVGU 2BvF1/73) besteht eine Zweistaatlichkeit, da in diesem Orientierungssatz die Existenz des Deutschen Reiches bestätigt wird (bedingt durch das Reichsermächtigungsgesetz) und somit ebenfalls ebenfalls keine Legitimation besteht.

3) Diese kann nur durch die ebenfalls im GG. § 146 verankerte Volksabstimmung über Staat(snamen) und jetzt: hier neue Verfassung – beschlossen werden. Dies am Besten mit der Festschreibung einer permanenten Volksabstimmung ( wenn Sie so wollen nach Schweizer Vorbild) für alle neuen Gesetze. Als Mindestlösung ein effektives Vetorecht. Es muss nicht erinnert werden, das die Schweiz uns nicht nur voraus ist, sondern uns in jüngerer Geschichte die Demokratie mehrmals gerettet hat. Deshalb ist es nicht Wunder, das sie die permanente Verweigerung der Umsetzung des § 146 wie folgt artikelt:://www.schweizmagazin.ch/2009/04/14/deutsche-regierung-wegen-hochverrat-angezeigt/comment-page-7/#comment-68

4) Wir könnten uns dadurch ersparen, Gesetze zu verabschieden, die
a) gegen den Volkswillen sind.
b) einseitig gestaltet sind ( Lobbygesetze (siehe Min. zu Guttenberg-allen Erklärungen zum Trotz)etc.
Die Zeichenbeschränkung enthebt mich der momentanen Pflicht, alles näher auszuführen und die Moderatoren ungewollt zur undemokratischen Zensur für Abgeordnete zu machen. Ist aber nachholbar!
Deshalb meine zusammenfassende Frage an sie: Wann setzen sie den § 146 GG. um! Es waren-s.o. –achtzehn Jahre Zeit! Dann entspricht das Grundgesetz seinen Vorgaben und darf sich nach eigenem Entscheid - V e r f a s s u n g nennen!

Mit freundlichem Gruß
Ihr
Karl –W. Euler

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Euler,

Als das Grundgesetz geschaffen wurde, ging man davon aus, dass es nur "Übergangscharakter" besäße und bald durch eine gesamtdeutsche Verfassung abgelöst würde. Die Geschichte hat uns eines besseren belehrt, auch nach der Wiedervereinigung wurde das Grundgesetz beibehalten.

Ich stimme Ihnen grundsätzlich zu das insbesondere durch die momentane Ausgestaltung der Europäische Union Schwachstellen entstanden sind. Meines Erachtens sind hier vor allem Defizite in der Gewaltenteilung zu nennen. Das Europaparlament als Legislative hat gegenüber der Kommission und anderen Organen (welche durch die nationalen Exekutiven besetzt werden) noch zu wenig Macht. Dies ist meiner Ansicht nach auch ein Grund für die geringe Beteiligung bei Europawahlen: Zwar werden heutzutage ein Großteil der neuen Gesetze (bzw. die zugrundeliegenden Richtlinien) in Brüssel/Straßburg beschlossen, dort aber hauptsächlich durch die von den, durch die nationalen Regierungen besetzten, Organen und nicht vom direkt-gewähltem Europaparlament. Als Europabeauftragter meines Bezirks habe ich diesen Missstand bereits im Europawahlkampf angeprangert. Das Europaparlament muss gestärkt werden!

Ein anderes wichtiges Thema, das Sie angesprochen haben sind Volksentscheide. Wir brauchen in Deutschland mehr direkte Demokratie. Volksentscheide sind ein wichtiger Ansatz, die Politik wieder menschennaher zu machen. Die Bürger unseres Landes sind reif genug, wichtige Entscheidungen direkt zu treffen. In andere Ländern funktionieren Volksentscheide schon länger, deshalb sollten auch hier wichtige Fragen und Gesetze durch Volksentscheide legitimiert werden.

Ich hoffe Ihre recht komplexe Frage beantworten zu können Für Rückfragen bzw. genauere Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Meine Kontaktdaten entnehmen Sie bitte meiner Homepage http://www.conrad-buchholz.de .

Herzliche Grüße

Conrad Buchholz