Frage von Helmut R. • 19.05.2011
Antwort ausstehend von Clemens Lammerskitten CDU
(...) Die bisherige Gesetzesfassung im Entwurf sieht vor, dass Beamte mit 60 Jahren bereits in den Ruhestand gehen können, aber schmerzhafte Abschläge beim Ruhegeld hinzunehmen haben. Diese summieren sich auf 3,6 Prozent pro Jahr, in dem der Beamte vorzeitig in den Ruhestand geht. (...)
(...) Die Schulwahl beruht auf einer freiwilligen Entscheidung der Schülerin oder des Schülers oder der Erziehungsberechtigten. Schülerinnen und Schüler, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach Klasse 9 des allgemein bildenden Gymnasiums das Berufliche Gymnasium zu besuchen, wechseln bewusst in den Sekundarbereich II – mit der Folge, dass kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung besteht. (...)