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Clemens Lammerskitten
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Frage von Christian W. •

Frage an Clemens Lammerskitten von Christian W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lammerskitten,

das Bundesland Niedersachsen ist eines von nur drei Bundesländern, die kein Informationsfreiheitsgesetz haben. Damit landet Niedersachsen in einem Transparenz-Ranking der Vereine Open Knowledge Foundation Deutschland und Mehr Demokratie auf dem letzten Platz. (Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Recht-auf-Information-Nicht-fuer-Niedersachsen,transparenzgesetz116.html) Außer in Luxemburg, Österreich und Weißrussland haben Bürgerinnen in allen Staaten Europas das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen!

Das Prinzip der Informationsfreiheit sorgt dafür, dass die interessierte Öffentlichkeit die Tätigkeit des Staates überprüfen und kritisch hinterfragen kann. Demokratie muss sich rechtfertigen und Entscheidungsprozesse sichtbar machen. Und das nicht nur gegenüber dem Parlament, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit.

Insbesondere in Zeiten von Politikverdrossenheit und dem Erstarken rechter Parteien ermöglicht die Informationsfreiheit eine aktive Beteiligung der Bürger. Es ließe sich Korruption vorbeugen und die Transparenz schaffen. Angesichts von Skandalen, wie der VW-Affäre wäre dies auch in Niedersachsen dringend nötig! Es kann nicht sein, dass nun erst “die Erfahrungen anderer Bundesländer [...] [evaluiert]” (Koalitionsvertrag SPD/CDU für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages, S. 45) werden.

Wann wird Niedersachsen endlich ein Informationsfreiheitsgesetz einführen, mit dem Bürger kostenlos, ohne Ausnahmen oder Einschränkungen und ohne Angabe eines Grundes Informationen vom Staat bekommen können. Wie stehen Sie zum Thema Informationsfreiheit?

Mit freundlichen Grüßen
C. W.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.01.2019.

Die CDU sperrt sich nicht gegen ein Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU für die laufende 18. Wahlperiode des Nds. Landtags ist daher vereinbart:

Wir wollen die Erfahrungen anderer Bundesländer mit einem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz evaluieren und auf der Grundlage dieser Ergebnisse über die Einführung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes in Niedersachsen entscheiden. (Zeile 1122 ff)

Diese zugegeben eher zurückhaltende Formulierung erklärt sich aus der längeren Vorgeschichte, die das Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz in der vergangenen 17. Legislaturperiode hatte. SPD und Bündnis90 / Die Grünen konnten sich damals nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen und haben – insbesondere aus der Wirtschaft – viel Kritik erfahren, weil, offenbar nicht zu Unrecht, die Befürchtung bestand, dass Geschäftsgeheimnisse und andere wichtige und zugleich schützenswerte Informationen von Unternehmen nicht ausreichend Beachtung in dem damaligen Gesetzentwurf gefunden hätten. Die CDU-Fraktion hat damals diese Einschätzung geteilt und dies seinerzeit auch immer kritisiert. Der Gesetzentwurf kam so – unabhängig von der verkürzten Legislatur – niemals über Status eines sog. „Referentenentwurfs“ hinweg.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Koalition aus SPD und CDU darauf verständigt, das so wichtige Thema eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes sehr sorgfältig anzugehen um das in der 17. Wahlperiode teilweise verlorengegangene Vertrauen zurückgewinnen zu können. Ein in die eine oder in die andere Richtung wirkungsloses Gesetz hilft hier nach meiner festen Überzeugung niemandem, daher geht Sorgfalt vor Eile.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.

Mit besten Grüßen

Clemens Lammerskitten MdL