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Frage von Andreas B. •

Frage an Clemens Binninger von Andreas B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Binninger,

Ich habe im Rahmen der Einführung der Feinstaubplakette den Kontakt zur Stadt Stuttgart gesucht in Bezug auf eben diese Plakette.

Ich wurde von dort an das Regierungspräsidium verwiesen, was ich mir vorher fast gedacht hatte.

Nun ja,es waren 3 normale Fragen zur Feinstaubplakette, die aber mit jeder Nichtberücksichtigung in einer schärferen Tonart mündeten.

Nun zur Nichtberücksichtigung des RP `s.

Muss ich davon ausgehen,dass die Mitarbeiter, die auch dirch meine Steuergelder bezahlt werden, dort nichts arbeiten?

Warum werden meine Fragen zur Feinstaubplakette nicht beantwortet?

kann es sein dass die Feinstaubplakette nicht doch nur Abzocke darstellt?

hier meine Fragen, die nicht beantwortet werden können.....

Kann man die Luft durch eine Feinstaubplakette besser machen?
Wird die Luft im Stuttgarter Zentrum besser?
Zieht der Feinstaub von ES,BB,Flughafen etc. nicht auch nach Stuttgart?
Warum brauchen PKW mit H-Kennzeichen keine Plakette die doch am
meisten Feinstaub "herausblasen"?

mit freundlichem Gruss

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bahler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Feistaub. Gerne beantworte ich Ihre vier auf die Sache bezogenen Fragen.

1. "Kann man die Luft durch eine Feinstaubplakette besser machen?"

Ja. Die Feinstaubemissionen aus sog. anthropogenen, also menschlich verursachten Quellen betrugen 2004 in Baden-Württemberg nach Angaben des Landesumweltministeriums rund 13.800 Tonnen. Der Straßenverkehr emittierte davon 5.600 Tonnen (41%), Industrie und Gewerbe 3.300 Tonnen (24%). Der Rest entfiel auf andere technische Geräte etwa aus Land- und Forstwirtschaft, auf Kleinfeuerungsanlagen oder den Schienen-, Schiffs- und bodennahen Luftverkehr.

Von den 5.600 Tonnen straßenverkehrsbedingten Feinstaubemissionen entfielen 2.300 Tonnen auf Abgasemissionen (vor allem durch Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter verursacht) und 3.300 Tonnen auf nicht-auspuffbedingte Emissionen (wie Reifenabrieb, Bremsabrieb, Wiederaufwirbelung von Feinstaub). Damit waren letztlich knapp 17 Prozent des Feinstaubs in Baden-Württemberg durch Abgase bedingt.

Vor diesem Hintergrund kann mit der Feinstaubplakette der abgasbedingte Feinstaub reduziert werden. Hier wird davon ausgegangen, dass allein durch die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern der abgasbedingte Feinstaubausstoß in Baden-Württemberg um rund 720 Tonnen im Jahr gesenkt werden kann. Hinzu kommt auch, dass die Aufwirbelungseffekte geringer sind, wenn weniger abgasbedingter Feinstaub vorhanden ist.

Richtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass die von der EU vorgegebenen Feinstaubgrenzen in besonders belasteten Räumen oft nicht alleine durch die Reduktion des abgasbedingten Feinstaubs einzuhalten sind.

2. "Wird die Luft im Stuttgarter Zentrum besser?" und 3. "Zieht der Feinstaub von ES, BB, Flughafen etc. nicht auch nach Stuttgart?"

Untersuchungen darüber, ob die Luftqualität im Stuttgarter Zentrum durch die Umweltzone besser wird, liegen zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. Die Umweltzone in Stuttgart besteht ja erst seit März 2008. Grundsätzlich steht aber außer Frage, dass die abgasbedingten Feinstaubemissionen dadurch abnehmen werden, dass Fahrzeuge mit hohen Emissionen das Stadtzentrum nicht mehr befahren dürfen.

Der Einfluss von Feinstaub aus den Nachbarregionen Stuttgarts ist meiner Kenntnis nach nur schwer zu bestimmen, zweifelsohne gibt es hier Effekte, die in Messungen unter dem Stichwort "großräumiger Hintergrund" erfasst werden. Für die Stuttgarter Kernstadt etwa werden 40 bis 50 % der Feinstaubbelastung durch diesen großräumigen Hintergrund verursacht, zu bedenken ist hier aber, dass es sich erstens um Emissionen, die sowohl von Menschen verursacht als auch naturbedingt sind, handelt. Zweitens kann Feinstaub auch über große Distanzen verdriften.

Ganz generell ist aber in diesem Zusammenhang zu betonen, dass die Feinstaubbelastung sehr stark von der Wetterlage abhängig ist - sowohl was das Verdriften von Feinstaub aus dem großräumigen Hintergrund angeht, als auch besonders in Bezug auf die Feinstaubkonzentration vor Ort. Hier ist zu beobachten, dass die stärkste Feinstaubbelastung regelmäßig in den Wintermonaten besteht, in denen oft eine sog. Inversionswetterlage existiert. Inversionswetterlagen kommen zustande, wenn Kälte, Sonnenschein und geringe Luftbewegungen zusammenkommen, so dass stabile Luftschichtungen entstehen, in denen wenig Austausch stattfindet. In solchen Situationen "steht" die Luft geradezu in einzelnen Räumen (etwa über dem "Stuttgarter Kessel"). Wenn aber kein Luftaustausch stattfindet, wird der Feinstaub auch nicht über Luftbewegungen ausgetragen, sondern bleibt in den bodennahen Luftschichten und nimmt durch Verkehr, Industrie usw. noch zu.

Der Winter 2007/2008 zeichnete sich in der Region Stuttgart durch solche Inversionswetterlagen aus. Vor diesem Hintergrund hat die erste Messstation in Stuttgart (Neckartor) bereits im März die EU-Vorgabe überschritten, nach der der Feinstaubgehalt maximal 35 Tage oberhalb von 50 Mikrogramm Feinstaub pro m³ Luft liegen darf.

4. "Warum brauchen PKW mit H-Kennzeichen keine Plakette, die doch am meisten Feinstaub "herausblasen"?"

Oldtimer mit und ohne H-Kennzeichen oder roten Oldtimerkennzeichen sind von den Fahrverboten ausgenommen. Ein Fahrzeug wird als Oldtimer eingestuft, wenn es 30 Jahre alt ist und seine Erhaltungswürdigkeit durch ein Gutachten nach § 23 StVZO nachgewiesen ist. Dies geschieht in der Regel nur dann, wenn es sich im Originalzustand befindet. Im Gutachten nach § 23 StVZO wird dann die Eigenschaft als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut bescheinigt. Eben weil es sich dabei um ein Kulturgut handelt, das schützenswert ist, wurden Oldtimer von der Fahrverbotsregelung in Umweltzonen ausgenommen.

Darüber hinaus ist auch zu bedenken, dass der Anteil an Oldtimern, die etwa durch die Stuttgarter Innenstadt fahren im Vergleich zur Zahl der anderen Fahrzeuge sehr gering ist und damit auch die von Oldtimern verursachten Feinstaubemissionen insgesamt.

Gestatten Sie mir abschließend den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage ( http://www.clemens-binninger.de ). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger