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Clemens Binninger
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Frage von Bernd M. •

Frage an Clemens Binninger von Bernd M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Binninger,

in der Diskussion um Hartz IV hört man immer, daß Alleinerziehende davon besonders betroffen sind.
Wenn ich mir den Leistungskatalog ansehe muß ich fast zu dem Ergebnis kommen, daß es ökonomisch sinnvoll ist sich zu trennen, wenn man Leistungen bezieht.
Ein/e Alleinerziehende/r mit einem Kind (2 Jahre) erhält im Monat ohne Mietzahlungen 704 Euro. Würde er/sie mit einem Partner zusammenleben bekommen sie alle zusammen gerade mal 158 Euro (862 Euro) mehr für einen weiteren Erwachsenen. Leben die beiden getrennt bekommen sie 1063 Euro an Leistungen.
Drängt man hier nicht Menschen gerade zu getrennt zu leben? 200 Euro mehr im Monat sind für eine Familie die von Hartz IV leben muß eine nicht unerhebliche Summe. Für den Steuerzahler bedeutet das nicht nur höhere Ausgaben für die direkten Leistungen sondern auch noch zusätzliche Kosten für die Miete von zwei Wohnungen statt einer.

Sollte es nicht eher finanzielle Anreize geben zusammen zu ziehen als getrennt zu leben? Das hätte nicht nur den Vorteil, dass Mitzahlungen eingespart werden könnten sondern auch besser für die meisten Menschen. Platt gesagt, ich würde trübsinnig werden, wenn alleine in einer Wohnung leben müßte zusätzlich zu den schon fehlenden sozialen Kontakten durch die Arbeitslosigkeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Bernd Mader

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mader,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworte.

Zunächst möchte ich der Übersichtlichkeit halber die Systematik des von Ihnen genannten Zahlenbeispiels darstellen:

a.) Beispiel 1: Eltern leben mit Kind zusammen

Vater: 323,10 Euro (90 % des Regelsatzes)
Mutter: 323,10 Euro (90 % des Regelsatzes)
Kind unter 5 Jahren: 215,40 Euro (60 % des Regelsatzes)

à Summe: 861,60 Euro

b.) Beispiels 2: Eltern leben getrennt, Kind lebt bei der Mutter

Vater: 359 Euro (100 % des Regelsatzes)

Mutter: 359 Euro (100 % des Regelsatzes)
Kind unter 5 Jahren: 215,40 Euro (60 % des Regelsatzes)
Mehrbedarf für Alleinerziehende: 129,24 (36 % des Regelsatzes)

à Summe: 1.062,64 Euro

Obige Zahlen machen deutlich, dass die Differenz zwischen den beiden Beispielen in erster Linie auf den sogenannten Mehrbedarf für Alleinerziehende zurückzuführen ist. Der Ausgleich dieses Mehrbedarfs steht Personen zu, die mit einem Kind zusammen leben und allein (!) für dessen Pflege und Erziehung sorgen. Diese finanzielle Zusatzleistung kann zwar den fehlenden Erziehungspartner nicht ersetzen, trägt aber zumindest dem Umstand Rechnung, dass Alleinerziehende weniger mobil sind. Sie können beispielsweise ihr Kind nicht durch den Partner betreuen lassen, wenn sie ein Bewerbungsgespräch haben, sondern müssen einen Babysitter in Anspruch nehmen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.

Ich denke, dass es im Allgemeinen für Kinder am besten ist, wenn sie bei Vater und Mutter aufwachsen. Wenn es aber zur Trennung kommt und Eltern sich bewusst gegen ein gemeinsames Familienleben entscheiden, kann man sie auch von staatlicher Seite nicht zwingen, weiterhin zusammen zu leben. Dass sich Paare nur deswegen trennen, weil sie dadurch unterm Strich mehr Sozialleistungen erhalten, ist dennoch sehr unwahrscheinlich. Erstens steht dem Mehr an Sozialleistungen in obigem Beispiel ja auch ein Mehr an Ausgaben gegenüber. Zweitens werden die tatsächlichen Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse durch die zuständigen Behörden kontrolliert.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger