Claus Schaffer
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Frage von Ulrich M. •

Frage an Claus Schaffer von Ulrich M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schaffer,
auch wenn ich ansonsten nicht unbedingt ein Freund der AfD bin, möchte ich Ihnen erstens sagen, dass ich Ihren Einwand gegen die Landesregierung richtig finde, dass diese ohne belastbare Daten einschneidende Verordnungen bezüglich der Gesundheit in puncto Corona-Virus verhängt. Der FLUSH-Bericht zu Corona gibt höchstens für die südlichen Landkreise einen Anlass, dort mehr Schutzmaßnahmen zu ergreifen - siehe:
https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/_documents/200326_Uebersicht_Corona_SH.html
Steht es überhaupt der Landesregierung zu, eine Pflicht zum Tragen von Mundschutzmasken zu verordnen? Ich bin der Meinung, dass dies völlig unverhältnismäßig ist, und möchte Sie bitten, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zu prüfen, ob nicht gegen diese und andere Verordnungen sofort Eilanträge beim obersten Verwaltungsgericht eingereicht werden MÜSSEN, da diese durch das Außerkraftsetzen vieler Grundrecht unserer Verfassung die innere Ordnung gefährden?
Haben Sie konkrete Pläne in dieser Hinsicht?

Mit freundlichen Grüßen,
U. M.

Claus Schaffer
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Matthaei,

vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich halte ich es nicht nur für richtig, sondern sogar für geboten, dass eine Landesregierung Ihrer Verpflichtung nachkommt, die für den Schutz der Bevölkerung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Gerade im Fall einer Virus-Pandemie, noch dazu mit einem bis dahin nur unzureichend erforschtem Virus, kann und muss es zu Maßnahmen kommen, die im Ergebnis auch Grundrechte einschränken. Und selbstverständlich kann das im konkreten Fall auch eine Maskenpflicht oder die Reduzierung von Kontakten bedeuten.

Ebenso selbstverständlich müssen sich diese Maßnahmen aber daran messen lassen, ob sie geeignet sind und auch verhältnismäßig, das gesteckte Ziel zu erreichen. Ist dies nicht der Fall, so dürfen Grundrechte nicht eingeschränkt werden. Um aber die Wirksamkeit bewerten zu können, muss gerade in wenig erforschten Szenarien die Erkenntnislage erweitert werden. Im konkreten Fall fordere ich daher die massive Ausweitung von SARS-CoV2-Tests, das Erweitern des Testmethoden, aber auch das Erforschen von Corona verdächtigen Todesfällen im Rahmen einer deutlichen Ausweitung von Obduktionen. Nur auf diesem Wege lässt sich das Wissen um das Coronavirus erweitern und eine genauere Einschätzung von tatsächlicher Infektionsausbreitung und Gefährdung der Bevölkerung vornehmen. Der rechtliche Rahmen dazu besteht, er muss lediglich ausgeschöpft werden.

Ähnlich verhält es sich auch mit der kommenden Maskenpflicht. Auch hier bedarf es meiner Auffassung nach fundierter Nachweise über die Wirksamkeit sowohl zertifizierter Masken und Varianten des Mund-Nase-Schutzes (MNS) bis hin zum einfachen Tuch oder Schal. Bereits jetzt aber scheint klar, dass jede Form des Schutzes besser ist, als gar keinen Schutz zu verwenden. Eine Fragestellung, die ich letztlich nicht abschließend bewerten kann, und die mit den kommenden Erfahrungen abgeglichen werden muss.

Wir werden in dieser Coronavirus-Krise viel über uns selbst erfahren, und über sinnhafte und weniger sinnhafte Maßnahmen lernen. Wenn alles überstanden ist, was hoffentlich bald der Fall sein wird, werden wir auf eine Untersuchung der Maßnahmen in Bund und Ländern drängen, um daraus für künftige Szenarien die richtigen Schlüsse zu ziehen. Zugleich werden wir aus unserer Sicht überzogene und unwirksame Maßnahmen der Landesregierung thematisieren und erforderlichenfalls auch juristisch überprüfen.

Gruß, Claus Schaffer