Frage an Claus Schaffer von Kirstin A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schaffer,
wie definiert ihre Partei
- Deutsche/r
-Deutsche/r mit Migrationshintergrund (ab welcher Generation entfällt der Zusatz "mit
Migrationshintergrund"?)
- Passdeutsche/r
- Ursprungsbevölkerung ?
Mit freundlichem Gruß
K. A.
Sehr geehrte Frau Andresen,
die von Ihnen aufgeworfenen Definitionsfragen werden nicht durch die AfD beantwortet, sondern durch den deutschen Gesetzgeber, Behörden oder andere z. T. auf UN-Ebene tätige Institutionen. Demnach ist Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (Quelle: StAG). Die Frage nach dem Migrationshintergrund bzw. einer Definition desselben wird durch das Stat. Bundesamt beantwortet. Personen mit Migrationshintergrund sind demnach alle Personen, die „nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil"(Quelle: Statistisches BA). Den Begriff des „Passdeutschen“ finden Sie ebenfalls nicht in der AfD-Programmatik, wohl aber in der öffentlichen Wahrnehmung. Demnach handelt es sich um Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht bei ihrer Geburt, sondern erst nach ihrer Zuwanderung oder über Familienmitglieder erhalten haben (Quelle: Merkur.de). Der Begriff der Ursprungsbevölkerung wird ebenfalls nicht von der AfD definiert. Dieser findet bei der Betrachtung indigener oder autochthoner Bevölkerungen Anwendung und zielt auf die eingeborene bzw. angestammte Bevölkerung ab (Quelle: UN).
Die Alternative für Deutschland sieht in der deutschen Staatsangehörigkeit ein hohes und wertvolles Gut. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ist Abschluss einer erfolgreichen Integration, nicht aber deren Ausgangspunkt.
Für die AfD ist die deutsche Staatsangehörigkeit untrennbar mit unserer Kultur und Sprache verbunden. Die Staatsangehörigkeit hat in den vergangenen Jahren einen schleichenden Bedeutungsverlust erfahren. Kinder bekommen unter bestimmten Bedingungen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten der doppelten Staatsangehörigkeit erweitert.
Die AfD lehnt den „Doppelpass“, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei gleichzeitigem Fortbestand oder Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, grundsätzlich ab, was wohlbegründete Sonderfälle aber nicht ausschließt. Darüber hinaus müssen die Anforderungen für eine Einbürgerung deutlich erhöht werden.
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nur an mündige Einwanderer verliehen werden. Damit unvereinbar ist für uns der automatische Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Elternpaare. Diese Kinder sollen die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann erhalten, wenn mindestens ein Elternteil bereits Deutscher ist. Das Territorialprinzip wollen wir aus diesen Gründen wieder aus dem Gesetz streichen (Quelle: AfD Grundsatzprogramm, Link: https://www.afd.de/grundsatzprogramm/ ).
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schaffer, MdL