Frage an Claudia Roth von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Roth,
danke für Ihre Antwort vom 21.10.2008 auf meine Frage zu den Ereignissen während des Antiislamisierungs-Kongresses am 19./20.9.2008 in Köln. Ich habe hierzu eine Nachfrage.
Sie bezeichnen das "Anti-Islam-Treffen rechtsextremer Gruppen" als Versuch, "Menschen islamischen Glaubens zu diffamieren, zu kriminalisieren und auszugrenzen."
Nichts davon entspricht den Tatsachen: Es handelte sich um einen Antiislamisierungs-Kongress und nicht um ein Anti-Islam-Treffen. Thema sollten auch nicht Menschen islamischen Glaubens sein, sondern die Islamisierung Europas. Diffamiert, kriminalisiert und ausgesperrt sowie verprügelt und als Nazis beschimpft wurden die Menschen, die an der Veranstaltung teilnehmen wollten.
Da Sie Meinungen, die offensichtlich nicht den Ihren entsprechen, regelmäßig als "rechtsextrem" bezeichnen, möchte ich Sie fragen: Was verstehen Sie eigentlich unter "rechtsextrem"?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bilharz
Sehr geehrter Herr Bilharz,
unter dem Sammelbegriff Rechtsextremismus fallen heterogene Phänomene. Er knüpft häufig an Politikvorstellungen und ideologische Elemente des Faschismus und Nationalsozialismus an. Seine genaue Gestalt kann variieren und wird meist nur vage umrissen. Rechtsextremismus lässt sich mit einigen der folgenden Formulierungen beschreiben:
• Er ist antipluralistisch und schürt die Angst vor der gesellschaftlichen Vielfalt.
• Er wendet sich gegen die Idee der Menschenrechte, insbesondere gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde jedes einzelnen Menschen, gegen Freiheits- und Gleichheitsrechte.
• Er bevorzugt den autoritären Staat bzw. Führerstaat und ist deshalb antidemokratisch.
• Er ist im Kern antiparlamentarisch, weil er den Wettbewerb verschiedener Parteien zugunsten einer homogenen Volksgemeinschaft ablehnt. Der parlamentarische Weg ist ihm nur einer von vielen Mitteln, an die Macht zu kommen, um das Ende der parlamentarischen Demokratie einzuleiten.
• Er ist antiinstitutionell. Die Gewaltenteilung und die rechtsstaatliche Bindung der Regierung werden abgelehnt.
• Er ist offen oder verdeckt rassistisch und allgemein fremdenfeindlich, indem er »Andersartige« oder »Fremde« ablehnt, einschließlich derjenigen, die sich für diese Menschen einsetzen.
• Er ist übersteigert nationalistisch und feindlich gegenüber anderen Staaten. Dieser Nationalismus wird häufig mit diffusen Gefühlen eigener Benachteiligung und allgemeiner Ungerechtigkeit gerechtfertigt. Taktische Verbrüderung zwischen Rechtsextremisten aus verschiedenen Staaten darf nicht darüber hinweg täuschen, dass die Verachtung der Anderen ein integraler Bestandteil der Ideologie bleibt.
• Er betreibt Geschichtsrevisionismus, indem er den NS-Staat verharmlost oder gar als Vorbild verherrlicht und seine Verbrechen, auch den Holocaust, relativiert oder leugnet.
• Er hat häufig einen Hang zur Gewaltbereitschaft, duldet gewaltbereite Neonazis in den eigenen Reihen und verherrlicht militärische Gewalt.
• Er verachtet all diejenigen, die von der selbst gesetzten, meist nicht genauer definierten »Norm« abweichen, wie homosexuelle oder behinderte Menschen, ethnische Minderheiten und politisch Andersdenkende.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth