Wie beabsichtigen Sie, die Aufklärung und Aufklärung der Öffentlichkeit und der medizinischen Community über die Krankheit ME/CFS zu verbessern?
Wir Freie Demokraten haben mit unseren Koalitionspartnern die Wichtigkeit einer optimalen Versorgung von Betroffenen erkannt und deshalb auch gehandelt. Im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) haben wir dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag erteilt, Regelungen für eine verbesserte und zeitgerechtere Versorgung von Patienten mit dem Verdacht, u.a. von Long-Covid, zu treffen. Nur so kann eine koordinierte und strukturiere Versorgung stattfinden. Oberstes Ziel ist lange Odysseen der Betroffenen zu vermeiden und schnelle Hilfe und Unterstützung zu generieren.
Durch strukturierte Versorgungspfade sollen verbindliche Mindestanforderungen an Diagnostik und Therapie definiert werden. Damit ist eine bundesweit standardisierte Eingangsdiagnostik, Diagnosefeststellung, als auch eine Festlegung der Behandlungsschwerpunkte möglich. Für die notwendige multimodale Therapie ist eine enge berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit und Netzwerke der vertragsärztlichen Versorgungsträger sowie weiteren interdisziplinären Versorgungsstrukturen wie Kompetenzzentren, Spezialambulanzen etc. unabdingbar. Der G-BA wird dies alles in seiner Richtlinie berücksichtigen.
Die Bundesregierung kommt mit diesem gesetzlichen Auftrag der Aufforderung des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 nach, flächendeckende, intersektorale und interdisziplinäre Versorgungsstrukturen zu etablieren sowie eine enge Verzahnung ambulanter und klinischer Strukturen mit konsentierten Qualitätskriterien für die Behandlung von Post/Long-Covid zu nennen.
Auch Patienten, die an ähnlichen Symptomen leiden, jedoch kein Verdacht auf Long-Covid besteht, haben einen Bedarf an flächendeckender interdisziplinärer und standardisierter Diagnostik mit einem zeitnahen Therapieangebot. Dies trifft beispielsweise auf das Krankheitsbild Myalgischen Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS) zu. Aus diesem Grund wird G-BA von den Koalitionsfraktionen ebenfalls dazu aufgefordert, in seiner Richtlinie auch für diese Betroffenen entsprechende Regelungen zu berücksichtigen.
Die Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker unserer Fraktion und der gesamten Ampelkoalition sind sich der Wichtigkeit des Themas bewusst und arbeiten intensiv an Möglichkeiten, Versorgungsstrukturen zu verbessern und die Öffentlichkeit darüber aufzuklären.