Ist ein neuer Lastenausgleich bereits beschlossen?
Sehr geehrte Frau Raffelhüschen,
im Grundgesetz ist in Art. 14 das Eigentum geregelt. In Absatz 2 steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Und in Absatz 3 geht es weiter: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ Bedeutet, es ist grundsätzlich möglich Eigentum in Deutschland zu enteignen.
Es gibt noch ein weiterer sehr wichtiger Artikel im Grundgesetz. Der Art. 106, Abs. 1 S. 5:„Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu:die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben,“
Auch Art. 21 SozERG wurde zum 01.01.24 geändert !!!
Wird mit Wirkung zum 01.01.2024 eine Vermögensabgabe beschlossen???
Meine Frage: ist ein neuer Lastenausgleich für die von den Regierung verursachten Kosten durch die Lockdown-Maßnahmen bereits beschlossen oder im Gespräch?
Oder können Sie diesen verbindlich ausschließen???
H. R. .
Es gibt keinen neuen Lastenausgleich für Impfgeschädigte. Die aktuelle Debatte im Internet basiert auf einer Fehlinterpretation der Gesetzesänderung vom 12. Dezember 2019, mit der ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen wurde (14. Sozialgesetzbuch - "Soziale Entschädigung"). Impfgeschädigte werden weiterhin durch Bund und Länder entschädigt. Mit einem Lastenausgleich hat diese Gesetzesänderung nichts zu tun.