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Claudia Müller
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Merlin G. •

Sehr geehrte Frau Müller, warum werden Ukrainische Abschlüsse im Einzelfall geprüft und nicht die ukrainischen Standards oder Studiengansprüfungsordnungen einamlig geprüft?

Das ukrainische Bildungssystem ist an die Bologna Reform angepasst.

Wäre es nicht sinnvoll, zu prüfen, ob die, von der ukrainischen Regierung, festgelegten Standards gleichwertig wie die deutschen Standards sind?

Falls die ukrainischen Standards nicht ausreichend sind, könnte man immer noch die Studiengansprüfungsordnungen prüfen und somit die Abschlüsse von bestimmten Universitäten anerkennen lassen.

Warum wird dies nicht so gehandhabt? Das derzeitige System der Einzelprüfung ergibt für mich keinen Sinn, da nun mehrmals gleiche Abschlüsse bewertet werden, dies sorgt für enorme Kosten-, Zeit- und Verwaltungsaufwand. Wenn wir gleichwertige Abschlüsse grundsätzlich anerkennen, können wir die ukrainischen Flüchtlinge schneller in den Arbeitsmarkt integrieren.

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Hallo,

danke für Ihren Vorschlag. Das Bundesbildungsministerium steht im engen Austausch mit den Kolleg*innen der ukrainischen Regierung und Bildungsministerium und hat selbstverständlich ein hohes Interesse an der Partnerschaftlichkeit der wissenschaftlich-akademischen Zusammenarbeit und Freizügigkeit für Arbeitnehmer*innen. 

Für reglementiert Berufe ist es grundsätzlich so, dass in Deutschland immer Einzelfallprüfungen für die Anerkennung gemacht werden, beispielsweise nach dem Berufsqualifizierungsfestellungsgesetz (BQFG) oder landesrechtlichen Anerkennungsgesetz. Damit soll ein Standard aufrechterhalten werden, der bspw. gewährleistet, dass erworbene Abschlüsse die äquivalenten Inhalte umfassen z.B. medizinischer Kenntnisse, Wissen im Umgang mit Gefahrgütern, des Arbeitsschutzes etc. Dies ist kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber anderen Bildungs- und Ausbildungssystemen, sondern dient der Sicherstellung nationaler Standards, die sich auch fortlaufend weiterentwickeln. 

Für die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in einem nicht-reglementierten Beruf ist ein Anerkennungsverfahren zudem nicht zwingend.

Als Bündnisgrüne wollen wir die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen deutlich vereinfachen und, wo es möglich ist, praxisorientierte Nachweisoptionen ermöglichen. Dafür schaffen wir eine zentrale Anerkennungsstelle und mehr personelle Ressourcen.

Die Angleichung der akademischen Ausbildung der Ukraine an den Bologna-Prozess begrüßen wir, vielmehr sind wir sogar für die Aufnahme der Ukraine in den europäischen Hochschulraum. Jedoch können wir keine Systemakkreditierung ganzer Hochschulen oder gar Studiengangakkreditierungen in Drittstaaten leisten ebenso wie ohne Anerkennungsverfahren den Zugang zu den reglementierten Berufen ermöglichen. Wir werden uns aber hier für deutliche Verbesserungen einsetzen.

mit freundlichen Grüßen,

Claudia Müller

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