Frage an Claudia Müller von Christian W. bezüglich Technologiefolgenabschätzung
Guten Tag Frau Müller,
wie stehen Sie zur automatischen Gesichtserkennung und welche negativen Aspekte der automatischen Gesichtserkennung kennen Sie?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wildt
Sehr geehrter Herr W.
vielen Dank für Ihre Anfrage. In aller Kürze kann ich sagen, dass ich der Meinung bin, dass die massenhafte Erfassung und der automatisierte Abgleich biometrischer Daten stellen einen tiefen Eingriff in die Grundrecht und eine ernste Gefahr für die Anonymität im öffentlichen Raum dar.
Wir diskutieren nicht seit gestern über die automatische biometrische Gesichtserkennung. Jede Fachfrau weiß: Die Systeme sind völlig unausgereift. Sicher sind an der Gesichtserkennung drei Dinge: die enorme Fehlerquote, der tiefe Grundrechtseingriff bei völlig unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern und der fehlende sicherheitspolitische Mehrwert. Deswegen gehört diese Technik verboten, und zwar gesetzlich und europaweit.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller