Frage an Claudia Müller von Mareen P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Müller,
die Zahl der befristeten Arbeitsverträge bei Neuanstellungen nimmt zu: 45 % der neuen Arbeitsverträge in 2016 sind befristet; in der Gruppe der 25-39-jährigen sind es 50 % (Tagesthemen vom 06.09.2017). Neue (sachgrundlos) befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber, zum Beispiel dem Land, sind nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gar nicht möglich. Wie bewerten Sie die Auswirkungen des TzBfG in dieser Hinsicht? Gibt es Bestrebungen, das Gesetz je nach Arbeitnehmer (öffentlich, privat usw.) zu differenzieren? Welche konkreten Schritte werden Sie in den nächsten vier Jahren unternehmen, um die Zahl der befristeten Arbeitsverträge zu reduzieren und das Verbot der Wiederanstellung beim selben Arbeitgeber aufzuheben?
M. P.