Frage an Claudia Müller von Mareen P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Müller,
die Zahl der befristeten Arbeitsverträge bei Neuanstellungen nimmt zu: 45 % der neuen Arbeitsverträge in 2016 sind befristet; in der Gruppe der 25-39-jährigen sind es 50 % (Tagesthemen vom 06.09.2017). Neue (sachgrundlos) befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber, zum Beispiel dem Land, sind nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gar nicht möglich. Wie bewerten Sie die Auswirkungen des TzBfG in dieser Hinsicht? Gibt es Bestrebungen, das Gesetz je nach Arbeitnehmer (öffentlich, privat usw.) zu differenzieren? Welche konkreten Schritte werden Sie in den nächsten vier Jahren unternehmen, um die Zahl der befristeten Arbeitsverträge zu reduzieren und das Verbot der Wiederanstellung beim selben Arbeitgeber aufzuheben?
M. P.

Sehr geehrte Frau P.
vielen Dank für Ihre Nachricht zu diesem arbeitspolitischen Thema hier auf Abgeordnetenwatch. Ich verstehe gut, dass ein befristeter Arbeitsvertrag oft Unsicherheit mit sich bringt und den Planungshorizont für Arbeitnehmende einschränkt. Nur bei Neuanstellungen oder rechtlich eng definierten Gründen kann eine Befristung sinnvoll sein.
In unserem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl am 23. Februar haben wir bereits klar Stellung bezogen: Sachgrundlose Befristungen lehnen wir grundsätzlich ab. Mehr dazu finden Sie ab Seite 67 unter der Überschrift „Für gute Arbeit und faire Löhne“ hier in unserem Programm:
https://www.gruene.de/artikel/zusammen-wachsen
Da Ihre Anfrage nun schon eine Weile her ist, wollte ich Ihnen heute nur kurz antworten und den Vorgang auf Abgeordnetenwatch damit abschließen. Sollten Sie weiterhin Interesse an unserer bündnisgrünen Arbeitspolitik haben, zögern Sie nicht, mir erneut zu schreiben. Ich beantworte gerne Ihre konkreten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller