Frage an Claudia Middendorf von Volker H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Middendorf,
als Umweltpreisträger der Stadt Dortmund im Jahr 2009 und Mitglied in mehreren Umweltverbänden
habe ich folgendes Anliegen.
Ornithologische Foren haben - auch mit meiner Beteligung - unzählige Beweise geliefert, dass sich an Dortmunder Gewässern ganzjährig seltene und bedrohte Wasservogelarten aufhalten. Sie während der Brut- und Rastzeit zu stören, ist nach §44 BNatSchG untersagt.
Aus diesem Grund rege ich ein unbegrentzes Moratorium in Bezug auf die Wasservogeljagd in unserer Stadt an. Der Rat könnte beschließen, dass die Jagd auf Wasservögel per Verordnung
ab der nächsten Legislaturperiode im Stadtgebiet Dortmund ruht.
Begründung:
1. Die Jagd auf Wasservögel erfolgt vielfach mit umwelttoxischem Bleischrot. Diesem sind erhebliche
Mengen von Arsen beigemischt.
2. Die Seltenheit der Wasservogelgemeinschaften erfordert einen ganzjährigen Schutz. Brut- und
Rastplätze sind nach §44 BNatSchG geschützt.
3. Eine Voraussetzung der Wasservogeljagd ist die Jagdhundeausbildung am Wassergeflügel.
Diese Praxis findet meist in der freien Landschaft statt und stellt eine zusätzliche Störung dar.
4. NRW ist kein Eiweißmangelgebiet. Es besteht daher keinerlei Anlass Wasservögel zur Deckung
des Eiweißbedarfs heranzuziehen.
Sehen Sie eine Möglichkeit, diesee Punkte dem Rat der Stadt, beziehungsweise den zuständigen
Dezernenten zu unterbreiten?
Es grüßt Sie
Volker Heimel, Dortmund