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Claudia Loss
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Frage von Jonas B. •

Wie stehen Sie zu dem Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“, das Außenwerbung in Hamburg begrenzen möchte und damit die (mentale) Gesundheit der Menschen in Hamburg schützen?

Sehr geehrte Frau Loss,

Beleuchtete, hinterleuchtete und digitale Werbeanlagen sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf Menschen und Natur verantwortlich. Die Folgen von künstlichem Licht am Abend und bei Nacht reichen von Schlafstörungen bis zu schwerwiegenden Stoffwechselerkrankungen. Gleichzeitig geraten gerade ältere Menschen in dem Aufmerksamkeitswettstreit von Werbeanlagen mit Verkehrsschildern und Ampeln um unter die Räder. Sie als Mensch aus dem Gesundheitsbereich, Sehen Sie in der zunehmenden Digitalisierung von Werbung im öffentlichen Raum in Hamburg eine Gefährdung der (mentalen) Gesundheit?

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Antwort von
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Die Hamburgische Bürgerschaft hat das von der Volksinitiative „Hamburg werbefrei“ vorgelegte Werberegulierungsgesetz nach Anhörung der Volksinitiative im Verkehrsausschuss nicht verabschiedet. Daher kommt es in der nächsten Stufe zu einem Volksbegehren, für das im Zeitraum 23. April bis zum 13. Mai 2025 Unterschriften gesammelt werden. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein (erforderlich sind ca. 60.000 Unterschriften), wird sich die Hamburgische Bürgerschaft erneut mit dem Gesetzentwurf befassen. Persönlich kann ich mir ein weitgehendes Werbeverbot im öffentlichen Raum, wie es das Volksbegehren fordert, nur schwerlich vorstellen. Die Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund generieren für die Stadt hohe und verlässliche Einnahmen sowie, als Sachleistung, flächendeckend moderne und hochwertige Fahrgastunterstände. Darauf sollten wir nicht verzichten. Schon jetzt gibt es besondere Werbeanlagen, Kontingente und Rabatte speziell für die Kulturwerbung. Daran wollen wir festhalten, wenn die Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2027 neu ausgeschrieben werden.

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