Frage an Claudia Krüger von Christoph G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Krüger,
die Umweltpolitik der EU beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und Schutz der menschlichen Gesundheit (Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags. https://dejure.org/gesetze/AEUV/191.html). Demnach sind die EU-Bürger, anders als im US-Recht, grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist. Die Unbedenklichkeit von 5G und anderen Mobilfunkstrahlen ist nicht erwiesen (https://www.gaebler.info/2019/05/weiner-mobilfunk/).
Was werden Sie im EU-Parlament unternehmen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit der Menschen vor Mobilfunkstrahlen geschützt wird?
Mit freundlichen Grüßen
C. G.
Hallo, ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Das Thema 5G wird noch richtig spannend werden. Ich weiß um die hohe Strahlenbelastung, die von dieser Technik zum Übertragen von Daten ausgeht. Es fällt auf, dass dazu kaum öffentliche Diskussionen stattfinden, ganz im Sinne der Lobbyisten. Und sie haben es in Ihrer Frage auf den Punkt gebracht: Die Unterschiede im US-Recht und EU-Recht könnten noch zum Problem werden. Ich werde alles daran setzen, hier Aufklärungsarbeit zu leisten, zusammen mit vielen anderen Kleinparteien, die am 26.5. in Brüssel verstärkt einziehen werden, da bin ich sicher. Mehr kann ich an dieser Stelle erst einmal nicht dazu sagen.
Deswegen: Bitte am 26.5. keine etablierte Partei wählen. Von denen ist nicht zu erwarten, dass sie sich um die Problematik ernsthaft kümmern.