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Frage von Günther Z. •

Frage an Claudia Krüger von Günther Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Krüger,

diese EU-Wahlen sind die vorerst letzten ohne Prozenthürde.
Frage:
Wenn es künftig um das Überspringen der 5 %-Hürde im Bund oder den Ländern geht ... würden Sie ein Bündnis aus "kleinen" Parteien befürworten, wenn:
1.
alle BündnisPartner so bleiben können, wie sie es möchten (also keine Verschmelzung stattfindet, sondern "nur" Kooperation auf Basis gemeinsamer Grundwerte erforderlich ist),
2.
es einen juristisch einwandfreien Weg gibt, mit einer "gemeinsamen Liste" zur Wahl anzutreten (also GG, PartG, BWahlG u. ä. Vorschriften berücksichtigt werden)
3.
die reelle Chance besteht, mit mindestens einem/einer Abgeordneten im Parlament vertreten zu sein (je nach Zuspruch/Wahlerfolg auch mehr) ?

Mit freundlichen Grüßen
G. Z.

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Antwort von
Tierschutz hier!

Ich beantworte Ihre Frage wie folgt:

Zur EU-Wahl 2019 macht das getrennte Antreten Sinn. Mit Sperrklausel gilt das Gegenteil. Eine vereinte Tier- und Klimaschutzpartei wird 5% überwinden können, wenn sie sich nicht links oder rechts positioniert und damit ausgrenzt. Ein Zweckbündnis von sonstigen Kleinstparteien sehe ich kritisch. Denn zwei Schwache ergeben keinen Starken.