Frage an Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer) von rudolf m. bezüglich Innere Sicherheit
frau jung,
ich frage noch einmal nach. kann die regierung mir für mein eigentum eine Staatsgarantie geben? es müsste doch für die regierung ein leichtes sein, so eine garantie zu geben, wenn sie keine innere Unruhe erwartet.
Hallo Herr Mayr,
vielen Dank für Ihre interessante Frage.
In Art. 14 GG wird der Bestand des Eigentums als Einrichtung und damit zugleich als Grundrecht des einzelnen bereits gewährleistet. Die Eigentumsgarantie ist meines Erachtens schon sehr umfassend.
Nach meiner politischen Auffassung ist es die Pflicht des Staates, seinen Bürgerinnen und Bürgern ausreichend öffentliche Güter im Rahmen der Daseinsfürsorge bereitzustellen. Das heißt konkret: öffentliche Anstalten zu fördern sowie Einrichtungen zu gründen und zu unterhalten, die zum Wohle aller sind und von Privatleuten nicht betrieben werden können, weil der Gewinn die Kosten niemals decken könnte - und das gegebenenfalls auch mit Bürgschaften. Dazu gehört aber sicherlich nicht die Bürgschaft für Wohneigentum oder sonstige rein private Investitionen.
Ihre Claudia Jung