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Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer)
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Frage von Peter D. •

Frage an Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer) von Peter D. bezüglich Verkehr

Hallo

in der StVO gibt es den Par. 1, dort heißt es mal:

Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr hat sich so zu verhalten .......... daß kein Anderer den Umständen entsprechend unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Dazu zum Thema Verkehrslärm: die Industrie baut heute Fahrzeuge wie PKW,Motorrad,Mofa, die sehr leise sind und nicht als Lärmbelästigung empfunden werden. Jetzt läßt aber der Gesetzgeber zu, daß diese Fahrzeuge durch Zubehör wie Sportauspuff oder ähnliches extrem laut gemacht werden können.
Die Folge ist, daß ein einzelner Autofahrer nachts einen ganze Straße aus dem Schlaf reissen kann, daß tagsüber eine erheblich größere Lärmbelästigung als notwendig erfolgt. Das geschieht pausenlos.

Die Polizei ist machtlos, weil es dann entgegen dem o.g. §1 StVO noch gesetzliche Vorgaben für die zulässige Lautstärke von Fahrzeugen gibt, die weit über der von Neufahrzeugen liegen. Das sind 2 Regeln, die sich widersprechen.

Ich würde mir wünschen, daß es gesetzlich festgelegt wird, daß Fahrzeuge gegenüber dem Fabrikzustand nicht verändert werden dürfen und zwar in keinster Weise und daß der Par. 1 StVO nicht ein Gummiparagraph bleibt.

Außerdem sollen die Lärmkontrollen durch die Polizei wesentlich häufiger durchgeführt werden, etwa so wie Geschwindigkeitskontrollen.

Wie stehen Sie zu dem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Denz

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Lieber Herr Denz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit der von Ihnen geschilderte Problematik lauter Auspuffanlagen, die vor allem auf technische Umrüstung oder manipulierte Technik und individuelles Fahrverhalten zurückzuführen ist, ist auf rechtlichem Wege derzeit schwer beizukommen. Leider lässt die gesetzliche Grundlage der Polizei wenig Spielraum, um nachhaltig gegen zu laute Auspuffanlagen im Straßenverkehr vorzugehen.

Mehr Kontrollen sind sicherlich nicht zielführend, nur eine wirksame Eindämmung von Auspufflärm sind vor allem die gesetzlichen Vorgaben zur Geräuschentwicklung von getunten Anlagen, die derzeit absolut unzureichend sind. So hat zum Beispiel die grün-rote Regierung des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat eine Initiative zur spürbaren Minderung von Motorradlärm eingebracht, die im Oktober 2012 vom Bundesrat angenommen wurde. Konkret fordert der Bundesrat durch den Beschluss die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass die von der United Nations Economic Commission of Europe (UN/ECE) für die Geräuschentwicklung von Krafträdern überarbeitete Regelung ECE-R 41 nicht in dieser Form in europäisches Recht umgesetzt werden.

Die Vorschriften für die Genehmigung müssen so gestaltet werden, dass sie alle Nutzungs- und Betriebsformen von Verbrennungsmotoren umfassen und sich nicht nur auf Motorräder beschränkt. Dazu gehört, dass nicht nur die Standgeräusche sondern auch die Fahrgeräusche gemessen und die Geräuschgrenzwerte deutlich gesenkt werden. Der Lärm muss maßgeblich an der Quelle technisch bekämpft werden und darf dann nicht z. B. mit Sondergenehmigungen wieder ausgehebelt werden.

Ich werde Ihr Anliegen mit der FREIEN WÄHLER Fraktion besprechen. Damit ist es gewährleistet, dass der Umweltausschuss der kommenden 17. Legislaturperiode dieses Thema behandelt und entsprechend die kommende Regierung auffordert, hier entsprechend über den Bundesrat als auch Bundesregierung weiter Einfluss nimmt. Im Hinblick auf den Lärmschutz gilt es, unverzüglich gesunde Wohnverhältnisse in Wohngebieten zu schaffen. Und das zu Land, Luft und Wasser.

Ihre

Claudia Jung