Frage an Clara Deilmann von Dagmar S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Deilmann,
mich interessiert, wie viel Selbstständigkeit Sie den einzelnen Schulen zubilligen wollen: In welchem Maße sollen Finanzverwaltung, Einstellungen und Entlassungen von Lehrern, curriculare und pädagogische Entscheidungen den Schulen selbst überlassen werden? An welchen Stellen sollten Ihres Erachtens die Behörden (Bezirksregierung, Ministerium, Schulverwaltung) Einfluss nehmen, wo sollten sie außen vor bleiben? Welche konkreten schulpolitischen Ziele möchten Sie persönlich, sollten Sie Landtagsabgeordnete werden, zuerst verwirklichen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskünfte.
Mit freundlichen Grüßen
D. Schier
Sehr geehrte Frau Schier,
vielen Dank für Ihre Frage. In der Beantwortung Ihrer Frage möchte ich aus unserem Landtagswahlprogramm zitieren:
"Wir wollen den Schulen größere pädagogische Freiheit und weitgehende Entscheidungskompetenzen in organisatorischen Fragen ermöglichen. Denn Schulen brauchen zwar klare, vom Land gesetzte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, aber gleichzeitig die Freiheit der Wege, diese Ziele zu erreichen. Wir wollen zudem die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen ausbauen. Nur sie kennen die lokalen und regionalen Besonderheiten und Herausforderungen. Deshalb wollen wir die Zuständigkeiten zwischen Land, Kommune und Schulen neu regeln. Das bedeutet Bürokratieabbau und eine Neuorganisation der Schulaufsicht. Das Land wird weiterhin die zentralen Ziele und Rahmenbedingungen festlegen und steuern. Die Kommunen sollen zukünftig unter anderem für die regionale Bildungsplanung zuständig sein. Das schließt ein, dass Kommunen selbst entscheiden, ob und wie sie unterschiedliche Bildungsgänge zusammenführen. Sie sollen entscheiden können, wie sie sozialer Segregation entgegenwirken, z. B. durch das Instrument der Grundschulbezirke. Denn auch heute noch gilt: „Kurze Wege für kurze Beine.“ Außerdem gehört die Hoheit für Schulbudgets und Schulgebäude dazu. Die Schulen sollen als selbstständige Schulen darüber entscheiden, wen sie einstellen, wie sie den Unterricht organisieren und gestalten, wie die Stundentafel und das Differenzierungsangebot aussehen, ob und auf welche Weise sie Lerngruppen bilden. Lernstandserhebungen und Prüfungen am Ende der Sekundarstufe I und beim Abitur sichern die Vergleichbarkeit. Analog zu den neu geordneten Zuständigkeiten (Land, Kommune, Schule) wollen wir die Mitwirkung und Beteiligung des schulischen Personals einschließlich der Vertretungen der Schwerbehinderten und der Gleichstellungsbeauftragten regeln."
In unserer Regierungszeit in NRW haben wir mit dem Programm "Selbständige Schule" diesen Weg beschritten. Leider hat die CDU/FDP Landesregierung das Projekt nicht weiter unterstützt.Wir halten den Weg zu mehr Selbständigkeit und mehr Vertrauen in die Fachkräfte vor Ort weiterhin für den richtigen Ansatz.
Sie haben nach konkreten Schritten gefragt. Das Elternwahlrecht würde gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention endlich im Schulgesetz verankert. Außerdem würde der Prozess zu längerem gemeinsamen Lernen beginnen. Anträge auf Gemeinschaftsschulen von Kommunen würden bewilligt und die Vorgaben für die starre Mehrgliedrigkeit des Schulsystems aufgehoben. Bei Anträgen auf Gesamtschulgründungen würde im Gegensatz zur jetzigen Regelung wieder die Genehmigung als Ganztagesschule bewilligt. Diese Schritte sind ein Teil unseres Konzepts für die neue Schule und würden dazu beitragen den Aufbruch zu einer neuen Idee von Bildung in NRW auf den Weg zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Deilmann