Fragen zum Thema Kinderpornografie
Sehr geehrte Frau Bünger, ich möchte ihnen gerne einige Fragen zum Thema Kinderpornografie stellen:
1. Welche rechtlichen Maßnahmen und Gesetze gibt es, um Kinderpornografie zu bekämpfen?
2. Wie können staatliche Institutionen und Strafverfolgungsbehörden dazu beitragen, Kinderpornografie effektiv zu bekämpfen?
3. Welche Rolle spielen internationale Zusammenarbeit und Koordination im Kampf gegen Kinderpornografie?
4. Wie können Internetplattformen und Technologieunternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und zur Bekämpfung von Kinderpornografie beitragen?
5. Wie können Schulen und Bildungseinrichtungen eine Rolle spielen, um Kinder über das Thema aufzuklären und sie zu schützen?
6. Welche Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote gibt es für Opfer von Kinderpornografie?
7. Welche aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Entwicklungen bestehen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie?
Über eine Beantwortung wäre ich ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Luca Tom P.
Sehr geehrter Herr Luca Tim P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es gibt eine Reihe von Gesetzen und rechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornographie: So wurde Mitte 2021 etwa das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eingeführt, durch welches die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte zum Verbrechen hochgestuft wurde. Daneben existieren auch auf internationaler/europäische Ebene rechtlich bindende Übereinkommen, Richtlinien und internationale Strategien, zu denen völkerrechtliche Verträge wie die UN-Kinderrechtskonvention, Abkommen des Europarats wie die Lanzarote-Konvention oder europäische Richtlinien zählen.
Strafverschärfungen allein schützen keine Kinder. Um Kinderschutz zu gewährleisten und Kinderpornographie zu bekämpfen, sind in erster Linie Präventionsmaßnahmen erforderlich, die ausgeweitet werden müssen. Bereits in Kindergärten und Grundschulen sollten pädagogische Programme für Eltern, Kinder sowie Erzieher:innen angeboten werden, um auf die Gefahren von Kinderpornographie hinzuweisen und Schutzmaßnahmen aufzuzeigen. Durch verstärkte staatliche Aufklärungs- bzw. Öffentlichkeitsarbeit könnten zum einen potentielle Täter:innen/Gefährdete anhand von Hilfsangeboten davor bewahrt werden, übergriffig und damit reale Täter:innen zu werden. Zum anderen wird dadurch die Gesellschaft sensibilisiert und ein wachsamerer Umgang ermöglicht.
Eine gelingende und wirksame Präventionsarbeit setzt jedoch eine gute Ausstattung von Personal und Sachmitteln voraus. Ein umfangreicher Personalausbau ist daher nicht nur in den Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Justiz), in Jugendämtern sowie bei der Aus- und Fortbildung in diesen Bereichen, sondern auch bei Telefon-Hotlines zwingend notwendig.
Unerlässlich ist außerdem die internationale Zusammenarbeit und Koordination im Kampf gegen Kinderpornographie. Denn gerade für die Aufdeckung und Zerschlagung von Kinderpornographie-Ringen, die grenzüberschreitend miteinander vernetzt sind, ist eine Kooperation besonders wichtig und notwendig. Durch Austausch von Informationen und gemeinsamen Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden können Täter:innen schneller überführt werden. Eine Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit trägt mithin zu einer besseren Bekämpfung von Kinderpornographie bei.
Durch die Digitalisierung sind Verbreitungen von Kinderpornographie zugänglicher und einfacher denn je. Internetplattformen und Technologieunternehmen können ebenfalls durch Kooperationen mit Strafverfolgungsbehörden einen großen Beitrag leisten, Kinderpornographie einzudämmen, indem sie den Behörden etwa verdächtige Inhalte melden. Einige große Internetfirmen haben sich bereits hierzu selbst verpflichtet und mit Regierungen der USA sowie vier weiterer Länder auf freiwillige Regeln zur Bekämpfung von Kinderpornographie verständigt.
Unterstützungs- und Hilfsangebote für Opfer von Kinderpornographie bieten verschiedene Einrichtungen oder Vereine. Neben Kinderschutzambulanzen/Gewaltopferambulanzen sowie Jugendämtern können sich Opfer an den Verein Weißer Ring wenden; Ärzt:innen oder Fachberatungsstellen wie der Kinderbund oder Pro Familia können ebenfalls aufgesucht werden. Darüber hinaus existieren kostenfreie und telefonische Beratungsmöglichkeiten.
Ferner haben Opfer während des gesamten Strafverfahrens einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung sowie das Recht, sich als Geschädigte durch eine Nebenklagevertretung anwaltlich begleiten zu lassen. Sobald Ermittlungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) von einer Straftat Kenntnis erhalten, sind sie verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten (§ 163 Strafprozessordnung).
Aktuelle Herausforderungen könnten fortschreitende technologische Entwicklungen darstellen, die eine Zerschlagung von Kinderpornographie erschweren könnten (etwa wegen besserer Verschlüsselungen). Deshalb ist eine weltweite Zusammenarbeit im Kampf gegen Kinderpornographie wichtiger denn je. Prävention, Sensibilisierung sowie Aufklärung müssen dringend intensiviert werden; das Personal in allen Bereichen darf nicht eingespart, sondern muss aufgestockt werden. Hilfsangebote für Opfer müssen zudem verstärkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Bünger