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Frage von Anika H. •

Frage an Christopher Paun von Anika H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Paun,

welchen Effekt erhofft sich die SPD von der Wiedereinführung des Bankgeheimnisses?
Wie soll die Kontrolle von Geldflüssen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ohne Bankgeheimnis realisiert werden?
Wie gedenkt die FDP der Korruption auf kommunaler Ebene (Baugewerbe!?) Herr zu werden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Heinz,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich nehme an Sie Fragen nicht nach der Position der SPD, sondern nach der Position der FDP. Wir erhoffen uns von der Wiedereinführung des Bankgeheimnisses nicht irgendeinen Effekt, sondern wollen das Grundrecht auf Privatsphäre wieder stärken.

Durch das sogenannte „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ können die Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen auf elektronischem Wege Konteninformationen bei den Banken abrufen, wenn dies für die Steuerveranlagung erforderlich ist, ohne dass die Bank oder der Kontoinhaber davon erfährt. Auch andere Behörden, wie Arbeitsämter, Familienkassen, Sozialämter, BAföG-Ämter, Wohnungsämter usw., und Gerichte können sich an die Finanzämter wenden, die dann wiederum über das Bundesamt für Finanzen die Konten bei den Banken abfragen. Dies wird zukünftig zu erwarten bzw. zu befürchten sein, wenn die beantragten Sozialleistungen vom Einkommen abhängig sind, z.B. Kindergeld, BAföG, Wohnungsgeld usw.. Hierfür ist kein strafrechtlicher Verdacht oder Vorwurf mehr nötig. Die Abfrage der Daten muss lediglich in irgendeiner Form für die Festsetzung staatlicher Leistungen oder Erhebung von Steuern erforderlich sein. Damit kann von der Kontoabfrage jeder Bürger betroffen sein. Eine richterliche Kontrolle erfolgt nicht.

Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist nicht geeignet um gegen den internationalen Terrorismus zu kämpfen. Gerade international ausgerichtete Organisationen können leicht auf ein anderes Land ausweichen. Und es war auch vor dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit möglich, im Rahmen einer Ermittlung auf richterliche Anordnung Konten einzusehen und so z.B. Geldflüsse von Terroristen offenzulegen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit internetten Grüßen

Christopher Paun