Frage an Christopher Paun von Andreas W. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Paun,
in der Antwort zur ersten Frage von Frau Wedekind schreiben Sie, dass Sie durch mehr Wettbewerb im Energiemarkt sinkende Preise erreichen wollen.
In letzter Konsequenz ist mir nicht klar, mit welchem wettbewerbspolitischen Maßnahmen dies aus der heutigen Oligopolsituation heraus erreicht werden soll. Das FDP-Wahlprogramm kratzt mit der pauschalen Forderung nach Entflechtungen leider nur an der Oberfläche.
Könnten Sie die konkreten Maßnahmen kurz skizzieren?
Mit Bezug auf die Antwort an Herrn Nieman interessiert mich, wie genau die Kern-Fusionsforschung aus FDP-Sicht vorangetrieben werden soll.
Vielen Dank!
Andreas Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die FDP setzt sich bereits länger für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt ein. Ich erlaube mir Ihnen hier als Antwort aus einem FDP-Positionspapier zu zitieren:
An die Stelle der von der FDP angestoßenen und durchgesetzten Liberalisierung und Deregulierung der Energiemärkte sind inzwischen erneut Regulierung und Subventionen getreten. Die ursprünglich erreichte Entlastung von Wirtschaft und privaten Verbrauchern ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und die Ökosteuer fast vollständig wieder aufgezehrt. Der staatlich bestimmte Anteil am Strompreis für Privatkunden hat im Jahr 2002 eine Höhe von 41 % erreicht.
Statt Regulierung und staatlicher Bevormundung müssen die Öffnung und Deregulierung der Energiemärkte im Interesse von ökonomischen Effizienzgewinnen, von Kundenorientierung und Akteursvielfalt beschleunigt werden. Dazu bedarf es politischer Rahmenbedingungen, die den Wettbewerb sichern und verstärken. Grundlage hierfür sind die Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas.
Die zunehmende vertikale und horizontale Konzentration im Strom- und Gasbereich und der unzureichende Zugang zu den Netzen in Deutschland sind Schlüsselthemen für die anstehenden Beratungen. Der Zugang zu den Leitungsnetzen und das Entgelt für deren Nutzung sollen transparent und unbürokratisch geregelt werden. Künftig müssen daher Netznutzungsentgelte so gestaltet werden, dass einerseits die Energiepreise deutlich gesenkt, andererseits die Wettbewerbsfähigkeit und die Investitionsbereitschaft der Netzbetreiber nicht gefährdet werden. Die FDP unterstützt die Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung Strom 11 Plus, von der die Stärke und Tiefe der Regulation bei Strom abhängig sein wird. Auf der Grundlage der Verbändevereinbarung Strom II Plus und auf noch zu erarbeitenden Kriterien für den Netzzugang bei Gas plädiert die FDP für eine „Methodenregulierung".
Dies bedeutet, dass keine Einzelfallregelung stattfindet und kein individueller Preis festgelegt wird. Es werden ausschließlich Rahmenbedingungen für die Preisfindung genannt.
Die Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas verpflichten Deutschland zur Einrichtung von Regulierungsbehörden zur Stärkung des Wettbewerbes. Angesichts der Bedeutung der ca. 1600 Energieversorgungsunternehmen, die von der zukünftigen Regulierungsmaterie direkt betroffen sind, ist eine reibungslose Steuerung notwendig, die ohne zeitliche Verzögerung die Konditionen für einen Netzzugang festlegt. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu einer energiewirtschaftlichen Schaltstelle auszubauen und zwei neue Abteilungen mit zusätzlichem Personal zu schaffen, ist nicht zweckdienlich. Vielmehr bedeutet sie ein Mehr an Bürokratie und garantiert einer Behörde, die eigentlich abgeschafft werden soll, eine Dauerexistenz. Zudem ist sie nicht die geeignete Stelle zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur in den Energiemärkten, weil sie auf diesem Gebiet bisher noch nicht tätig war und damit weder über die nötigen Erfahrungen, noch über hinreichenden Sachverstand verfügt. Die FDP lehnt deshalb die Übertragung der Regulierungsaufgaben an die Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post ab. Dem gegenüber hat sich das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Missbrauchsaufsicht bei der Durchsetzung von Wettbewerb in den Energiemärkten mit seinem Sachverstand als hochkompetent erwiesen. Deshalb soll es zukünftig eine weitere Aufgabe erhalten: Die Kompetenzen für die vorherige Genehmigung von Bedingungen und Tarifen für Anschluss, Zugang und Ausgleichenergie („Ex-Ante-Regelungen") sollen an eine zweite, separate Abteilung im Bundeskartellamt übertragen werden. Damit würde das Bundeskartellamt eine Schlüsselfunktion für die weitere Liberalisierung und Deregulierung der Energiemärkte übernehmen und insbesondere bei der Gestaltung und Überwachung des freien Zugangs zu den Netzen eine maßgebliche Rolle spielen. Mit der Wahl des Bundeskartellamtes als umfassendem Vollzugsorgan für mehr Wettbewerb in den Energiemärkten steigert Deutschland seine Attraktivität und empfiehlt sich als Standort für innovationsfreudige Unternehmen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen.
Mit internetten Grüßen
Christopher Paun