Frage an Christoph Waitz von Dieter G. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Waitz !
Am Donnerstag, den 12. Februar 2009, findet im Kultur-Unterausschuss Neue Medien eine öffentliche Befragung von sieben Experten zum Thema "Kinderpornographisches Angebot im Netz per Verfügung sperren?" statt:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2009/pm_0902057.html
Sie sind Mitglied dieses Ausschusses und nehmen an der Expertenanhörung teil. Die Bundesregierung will unter der Federführung von Ursula von der Leyen alle Deutschen Internetprovider verpflichten, Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Das BKA hat eine entsprechende Liste vorliegen, die den Providern dann übermittelt werden soll. Zu diesem Vorhaben möchte ich Ihnen einige Frage stellen:
1.Bereits im Vorfeld dieser Initiative haben die Internetwirtschaft und viele weitere Experten erhebliche Kritik über die fehlende Wirksamkeit solcher Sperrungen angemeldet. Welche Positionen vertreten Sie in dieser Frage ?
2.Die Erfahrungen in anderen EU-Ländern haben gezeigt, dass solche Sperrungen weitgehend wirkungslos sind und technisch ganz einfach umgangen werden können. Warum soll also dieses untaugliche Mittel eingesetzt werden ?
3.Sind die technischen und gesetzlichen Möglichkeiten solcher Sperrungen erst geschaffen worden besteht auch die Gefahr, dass auf diese Sperrliste auch Webseiten gelangen, die vom Inhalt her vollkommen legal sind. Wie wollen Sie verhindern, dass z.B. Diskussionsforen & Internetportale zum Themenkomplex der Pädophilie nicht gesperrt werden ?
Vielleicht könnten Sie mir meine Fragen noch vor dem 12. Februar beantworten. Aber auch nach dem 12. wäre ich für eine ausführliche Antwort dankbar, zumal Sie und allen BesucherInnen von Abgeordnetenwatch dann auch gleich über das Ergebnis der Anhörung im Ausschuss für Neue Medien berichten könnten. Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe !
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Herr Gieseking,
wie ich dem Internet entnehmen konnte, sind Sie bekennend pädophil. Die von Ihnen verfolgten Ziele kann ich unter keinen Umständen gutheißen. Sie stehen mit Ihrer Einstellung gegen alle meine Überzeugungen. Kinder und Jugendliche müssen vor Pädophilen mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln geschützt werden. Pädophilie kann nicht toleriert werden! Mit Ihrer Neigung Verletzen Sie schutzbedürftige Kinder und Jugendliche und fügen diesen lebenslange Wunden zu. Die FDP und ich werden alles tun, damit Pädophile weder im Internet noch durch weitere Medien ihre Neigungen ausleben können.
Für alle anderen, die die Internetsperren der Bundesregierung als Angriff auf die Freiheit im Internet verstehen, nehme ich für die FDP-Fraktion wie folgt Stellung:
Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.
Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen.
Das von der Bundesregierung beschlossene Zugangssperrungs-Gesetz, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, hat die FDP-Bundestagsfraktion abgelehnt.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.
Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz verfassungsgemäß ist.
Das Gesetz wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.
Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die
Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.
Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Das Gesetz wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen klare Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat das parlamentarische Verfahren dazu genutzt, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Da entgegen der vielfach vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz verabschiedet haben, hat die FDP-Fraktion nunmehr ein Gutachten in Auftrag gegeben, um etwaige rechtliche Schritte prüfen zu lassen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.
Christoph Waitz