Frage an Christoph Schwerdtfeger von Ralph D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ihre Parteikollegen im Berliner Bundestag haben am vergangenen Freitag ein Gesetz verabschiedet, wonach die örtlich zuständige Filiale der Bundesagentur für Arbeit den Auszug von erwachsenen ALG-II-Empfängern (sofern sie das 25 Lebensjahr noch nicht überschritten hanen) genehmigen müssen. Das heißt beispielsweise, die BA in München-Hasnbergl genehmigt den Auszug einer derart betroffenen Person nach Konstanz, wo die dann anfallenden Kosten getragen werden.
Meine Fragen hierzu:
1) halten Sie diesen tiefen Eingriff in der persönliche Lebensgestaltung erwachsener Mitbürger mit dem Artikel 1 GG vereinbar?
2) befürchten Sie nicht ein "gesundschrumpfen" von Regionen mit hohen ALG-II-Zahlen auf Kosten von "besser gestellten" Regionen?
Sehr geehrter Herr Deubner,
ich halte diese Verschärfung der Regeln für junge Menschen nicht für einen Eingriff in die Menschenwürde. Ich halte es aber für problematisch, jungen Menschen, die eigentlich selbständig werden sollen, hier zu sehr an das Elternhaus zu binden.
Ich hoffe daher auf eine großzügige Genehmigungspraxis - auch bei Umzügen am gleichen Ort. Es sollten nicht auf diesem Umweg der Vorrang des Familienunterhalts wieder eingeführt werden. Die Orientierung an der Bedarfsgemeinschaft ist eine wichtige Errungenschaft der Arbeitsmarktreform.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Schwerdtfeger