Warum wird das Tierschutzgesetz nicht strenger für das Tierwohl? Alle Menschen bezahlen gern mehr für Fleisch wenn sie wissen das es dem Tierwohl zugute kommt.
Sehr geehrte Frau M.,
herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für das Tierwohl. Mit der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes sollen Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse angepasst werden. Ziel ist es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem grüngeführten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen ambitionierteren Gesetzentwurf erwartet. Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert. Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung geht, werden die Verhandler:innen der SPD-Bundestagsfraktion deshalb einzelne Punkte in den Beratungen nochmals aufgreifen und für Verbesserungen kämpfen.
Um das Tierwohl geht es aber nicht nur im Tierschutzgesetz, der Bundestag hat in dieser Legislaturperiode bereits weitere Maßnahmen für höhere Tierwohl-Standards durchgesetzt. Mit dem „Bundesprogramm zur Förderung investiver Vorhaben zum Umbau der Tierhaltung“ werden tierhaltende Betriebe finanziell unterstützt, wenn sie in den Neu- und Umbau ihrer Ställe für eine besonders tier- und umweltgerechte Haltung investieren. Auch die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung zunächst für Schweine wurde auf den Weg gebracht, die Verbraucher:innen über die Haltungsform des Tieres informieren soll. Weitere Tierarten werden folgen, denn am Ende ist klar: Alle tierischen Produkte sollen an allen Verkaufsstellen gemäß der dann geltenden Haltungsformen gekennzeichnet werden.
Es würde mich sehr freuen, wenn Ihre Behauptung, dass alle Menschen bereit wären, mehr Geld für Fleischprodukte zu bezahlen, wenn dies dem Tierwohl zugutekommen würde, bereits wahr wäre. Meine Wahrnehmung ist hier leider eine andere, das zeigt auch die aktuelle Diskussion über eine sogenannte „Tierwohlabgabe“. Solch eine Tierwohlabgabe sehen ich, aber auch die SPD-Fraktion, als systematisch sinnvoll an, da es sich für den/die einzelne:n Verbraucher:in um vergleichsweise kleine Aufschläge handelt. Wir können feststellen, dass die Bereitschaft bei einigen Verbraucher:innen – wie Ihnen – bereits vorhanden ist, was privatwirtschaftliche Labels zeigen. Auch der Bürgerrat Ernährung hat sich für die Einführung einer Tierwohlabgabe ausgesprochen.
Die sogenannte „Borchert-Kommission“, offiziell das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, hat sich für eine Abgabe in Höhe von etwa 40 Cent pro Kilo Fleisch- und Wurstwaren ausgesprochen. Ob es so kommt, ist noch nicht entschieden und wird in der Koalition beraten. Sollte es zu solch einer Abgabe kommen, so muss am Ende sichergestellt sein, dass das Geld auch an der richtigen Stelle ankommt. Wir sprechen uns daher für ein staatliches System aus, das sicherstellt, dass bei Preiserhöhungen von tierwohlgerechten Produkten der Einzelhandel diese letztendlich auch an die Landwirtinnen und Landwirte weitergibt. Ein zeitlicher Rahmen für die weiteren Beratungen ist mir hier noch nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Schmid, MdB