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Frage von Walter I. •

Frage an Christoph Pries von Walter I. bezüglich Kultur

Nachdem ich hier Anfragen zu den Rundfunkgebühren gelesen habe möchte ich hier - unpopulär - zum Ausdruck bringen, dass ich absoluter Befürworter der öffentlich-rechtlichen Programme bin.
Dies hängt nicht zuletzt auch mit der Qualität der angebotenen Programme zusammen.
( Die privaten Sender sind zu sehr Quoten- bzw. Reichweitenorientiert, das wirkt sich direkt auf die Qualität aus. )
Zudem reicht es schon, wenn der Staat Telekommunikation, Post- und Paketdienstleistungen oder den bereich Bahn provatiesiert bzw. dies provatisieren möchte. Wir sehen ja, was dabei herauskommt.

Kritik übe ich jedoch deutlich an den Modalitäten des Gebühreneinzugs. Derzeit besteht eine Bindung an das "Bereithalten" von Empfangsgeräten. Die Vergabe der GEZ an sogenannte "beauftragte " tut ihr übriges.
Es sollte ausreichen, wenn jeder zahlungsfähige Haushalt einmal Gebühren entrichtet. damit sollten alle Geräte, egal ob im Auto, am PC, in der Gartenlaube, am Campingplatz oder sonstwo abgedeckt sein.
Auch im gewerblichen Bereich tun sich Angründe auf, die "Beauftragten" wittern in jedem nur als Monitor benutztem Gerät einer Raumüberwachung, in jedem Kombigerät mit dem bei therapeutischen Gruppentherapien CD s abgespielt werden usw anmeldepflichtige Geräte.

Die Logik ist an sich sehr seltsam. Man sollte in unserem Land davon ausgehen, dass jeder über ein oder mehrere Geräte Zugang zu öffentlich - rechtlichem Rundfunk oder TV hat.
Da niemand an meheren Orten zugleich sein kann ist es absolut unlogisch, die Gebühren an Geräte zu koppeln.
Der Verweigerer trickst und manipuliert, der Gutgläubige zahlt doppelt und dreifach.

Könnten sie sich vorstellen, die Gebühr schlichtweg als normierte Abgabe pro Haushalt zu erheben ? Dies würde die derzeitigen Methoden der "Beauftragten" überflüssig machen und das System der faktischen Realität angleichen.
Auch wäre der Verwaltungsaufwand wesentlich geringer.
Selbst eine Erhebung zuammen mit der Einkommenssteuer wäre denkbar.

Mit freundlichem Gruss
Ingo Walter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Walter,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de Ich freue mich, dass Sie die Vorzüge des öffentlich-rechtlichen Fernsehens – auch um den Preis zu zahlender Gebühren – zu schätzen wissen. Lassen Sie mich der Klarheit halber vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und der Bund diesbezüglich über keinerlei Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz verfügt. Dies gilt auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren, so dass Sie diese Antwort bitte lediglich als einen Kommentar aus bundespolitischer Sicht auffassen können. Welcher zentraler Bedeutung dem öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren wegweisenden Entscheidungen bestätigt. Gleichzeitig hat das Gericht den Medienpolitikern in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen.
Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Ministerpräsidenten zu sehen, das seinerzeit bestehende Moratorium zur Gebührenpflicht von PC´s Ende 2006 auslaufen zu lassen. Seitdem wird dieses ersetzt durch eine Erweiterung der Gebührenpflicht über Rundfunkgeräte – Fernseher, Radios usw. – hinaus auf internetfähige PCs.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die durch die Ministerpräsidenten gefundene Lösung bezüglich der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs, welche der technischen Entwicklung Rechnung trägt und zugleich effektiv keine zusätzliche Belastung für die Haushalte oder Unternehmen bedeutet, begrüßt. Gleichwohl kann ich Ihre Bedenken, gegen eine Kopplung der Rundfunkgebühr an unterschiedliche Geräte nachvollziehen. Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass alternative Lösungen zur bisherigen Gebührenfinanzierung erarbeitet werden sollten, bzw. das System der Gebührenfinanzierung vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung weiter zu entwickeln ist. Hierbei gilt es zunächst, die offenen verfassungs- und europarechtlichen Fragen – beispielsweise bezüglich einer auch von Ihnen vorgeschlagenen „Haushaltsabgabe“ – zu klären.
Ich denke, dass wir mittelfristig zu einer derartig modifizierten Rundfunkgebühr kommen werden; die Entscheidung darüber liegt aber – wie bereits gesagt – in der Kompetenz der Länder.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Pries, MdB