Frage an Christoph Pries von Christian U. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Pries,
wie aus Ihrer - sehr begrenzten - vorigen Antwort zu entnehmen ist sind Sie der Ansicht, "dass alle notwendigen Schritte ergriffen werden sollten, um Kinder vor dem Missbrauch durch pädophil orientierte Menschen zu schützen."
Abgesehen davon dass ich als Liberaler an unsere Verfassung glaube und sie schütze, und damit nicht alles unterstütze was man theoretisch - wie "präventive Todesstrafen" (was ja auch unter Ihre äußerst pauschale Aussage fällt) - machen sollte, verwundert mich doch noch mehr an Ihrer Äußerung. So betonen Sie explizit, dass Sie Kinder durch Missbrauch durch pädophil orientierte Menschen schützen wollen. Nun sind ja nach wissenschaftlich fundierter Ansicht zwischen 90 und 99% der Täter beim sexuellen Missbrauch von Kindern nicht pädophil, sondern hetero- oder homosexuell. 25% der Strafanzeigen gehen zudem gegen Kinder und Jugendliche.
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie einen sexuellen Missbrauch von Kindern durch hetero- oder homosexuellen Personen als nicht so schlimm empfinden und man damit nicht alle notwendigen Schritte dagegen ergreifen müsste? Wenn nein, warum erwähnen Sie einen Tätertypus, der nur eine geringen Anteil an alle Taten hat, so explizit?
Wie äußern Sie sich zu den ca. 4.000 Strafanzeigen gegen Kinder und Jugendliche pro Jahr? Sind Sie hier auch für alle "notwendigen Schritte"? Wenn nein, warum nicht? Halten Sie es für gerechtfertigt, dass 14jährige Jugendliche zu bestrafen sind (vgl. §§176 f StGB), weil diese ihre 12- oder 13jährige Freundin/ihren 12- oder 13jährigen Freund geküsst haben?
Mit liberalen Grüßen
C.U.
Sehr geehrter Herr Unger,
in meiner Antwort an Herrn Marré habe ich bereits deutlich gemacht, dass – wenn Sperrverfügungen sich als notwendig erweisen sollten – die Umsetzung unter Abwägung der Rechte Anderer und unter Einhaltung bestehender Rechtsnormen geschehen muss.
Natürlich muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung insgesamt verbessert werden. Dies war aber am Donnerstag nicht unser Thema. Es ging ausschließlich um Zugangserschwernisse oder Sperrverpflichtungen als flankierendes Mittel bei der Bekämpfung von kinderpornographischen Inhalten im Internet. Die Nachfrage nach diesen Inhalten produziert Gewalt gegen Kinder. Die Konsumenten von Kinderpornographie sind aus diesem Grund immer auch Mittäter. Der Kampf gegen Kinderpornografie und gegen Kindesmissbrauch muss daher auf unterschiedlichen Ebenen und mit allen – rechtsstaatlichen - Mitteln geführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries