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Christoph Pries
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Frage von Marcel M. •

Frage an Christoph Pries von Marcel M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pries,

ich muss zugeben, dass mich Ihre Antwort auf die Frage Herrn Giesekings etwas verwundert. Ganz abgesehen von seinen Interessen stellt er Fragen, die schon von anderer Seite gestellt wurden, und auf die sie mit keinem Wort eingehen - statt dessen entziehen Sie sich mit Polemik jeglicher Beantwortung.

Wenn Sie auf diesem Niveau argumentieren wollen, dann sei mir bzgl. Ihrer Aussage, Sie seien der Ansicht, dass alle notwendigen Schritte ergriffen werden sollten, um Kinder vor dem Missbrauch durch pädophil orientierte Menschen zu schützen, die Frage erlaubt, inwieweit Sie sich dabei von der Rechtsstaatlichkeit der Methoden beeinflusssen lassen mögen.

Interessant doch immerhin, dass die Große Koalition unter dem Banner der "Bekämpfung von Kinderpornographie" Methoden in Erwägung zieht, die jenen, mit denen in China (und Thailand, wo die Internetsperrung auch mit diesem Banner eingeführt wurde) Regimekritik bekämpft oder unterbunden wird, ähneln - und Sie scheinen keinen großen Wert darauf zu legen, dass Pädophile, die sich ihre Orientierung schließlich auch nicht aussuchen, sich auch nur aussprechen können; wie wollen Sie garantieren, dass es anderen Minderheiten nicht ähnlich ergeht, vielleicht mit Hinweis auf Terror oder eine andere "Bedrohung du jour"?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Marré,

ich habe in meiner Antwort auf die Fragen des Herrn Gieseking zum Ausdruck gebracht, dass ich erst im Anschluss an das Expertengespräch darüber Auskunft geben kann, ob und wie die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte über das Internet und damit der Schutz der Kinder realisiert werden könnte.
Wir haben die vom Bundesfamilienministerium vorgeschlagenen Maßnahmen am Donnerstag ausführlich diskutiert und werden nun auf Basis dieser Diskussion überlegen, welche weiteren Schritte einzuleiten sind.
Dabei sind wir uns darüber im Klaren, dass Sperrverfügungen sehr sorgsam abzuwägen sind, da neben dem Schutz der Kinder natürlich immer auch die Rechte der Nutzer, Provider und Informationsanbieter zu beachten sind. Darüber hinaus haben mehrere Teilnehmer der Diskussion zum Ausdruck gebracht, dass Sperrverfügungen nur als Ultimo ratio eingesetzt werden dürften und dass deren Wirkung im Kampf gegen Kinderpornografie umstritten ist.
Das Protokoll der Sitzung können Sie in Kürze unter folgender Internetadresse abrufen:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a22/a22_nm/oeffentliche_Sitzungen/index.html

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries