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Christoph Pries
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Christoph Pries von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Pries

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß
Jürgen Berngruber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berngruber,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de und für Ihre kritischen Worte zur "Novelle des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik".

Der Änderungsentwurf ist am 14. Januar vom Bundeskabinett verabschiedet worden und wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Mit der Novelle des Gesetzes sollen dem Bundesamt für Sicherheit erweiterte Befugnisse an die Hand gegeben werden, um Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Bundes abzuwehren. Schwerpunkt der Novellierung soll die erweiterte Möglichkeit zur Datenspeicherung und -- analyse sein, wenn Schadprogramme und IT-Angriffe aufgedeckt worden sind.

Auch soll den Anbietern von Telemediendiensten die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen zu schützen, indem sie Nutzerdaten speichern und analysieren. Wenn der Angriff auf die Technik abgewehrt wurde, müssen die Daten -- so sieht es die Gesetzesvorlage vor -- rückstandsfrei gelöscht werden.

Insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz sind einzelne Teile der Novellierung derzeit noch umstritten.

Ich werde mir im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens -- Lesungen im Deutschen Bundestag, Stellungnahmen der Branchenverbände sowie Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen -- meine Meinung zu den geplanten Maßnahmen bilden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht abzusehen, in welcher Form die Novelle Gesetzeskraft bekommen wird, ich kann Ihnen aber versichern, dass die SPD bemüht sein wird, die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer von Telemediensten zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries, MdB