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Christoph Pries
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Frage von Johannes G. •

Frage an Christoph Pries von Johannes G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pries,

wir Bürger mussten schon die Onlineüberwachung über uns ergehen lassen. Der Grund, die Terrorwabwehr. Nun höre ich, dass der Innenminister Schäuble ALLES und ohne jeden Richter überwachen will.

Im Klartext, es geht um den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 .

Jede Eingabe, jeder Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet soll aufgezeichnet werden. Die Surfprotokolle dürfen an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich als Bürger haben dafür kein Verständniss mehr. Hier geht es nicht um Terrorabwehr, es geht um die komplette Überwachung von uns Bürgern. Die Grenze wird hier ganz klar überschritten. Für mich besteht hier kein Unterschied mehr zwischen China und deren Onlinewahn und der deutschen Bundesregierung. Dies hat schon starke Stasizüge.

Herr Pries, kann man von ihrer Partei erwarten, dass sie die Rechte der Bürger schützen wird und den Plänen von Herrn Schäuble nicht zustimmen wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gausepohl,
vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de und für Ihre kritischen Worte zur „Novelle des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“.
Der Änderungsentwurf zum Gesetz ist am 14. Januar vom Bundeskabinett verabschiedet worden und wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Mit der Novelle des Gesetzes sollen dem Bundesamt für Sicherheit erweiterte Befugnisse an die Hand gegeben werden, um Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Bundes abzuwehren. Schwerpunkt der Novellierung soll die erweiterte Möglichkeit zur Datenspeicherung und – analyse sein, wenn Schadprogramme und IT-Angriffe aufgedeckt worden sind.
Auch soll den Anbietern von Telemediendiensten die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen zu schützen, indem sie Nutzerdaten speichern und analysieren. Wenn der Angriff auf die Technik abgewehrt wurde, müssen die Daten – so sieht es die Gesetzesvorlage vor – rückstandsfrei gelöscht werden. Insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz sind einzelne Teile der Novellierung derzeit noch umstritten.
Ich werde mir im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens – Lesungen im Deutschen Bundestag, Stellungnahmen der Branchenverbände sowie Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen – meine Meinung zu den geplanten Maßnahmen bilden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht abzusehen, in welcher Form die Novelle Gesetzeskraft bekommen wird, ich kann Ihnen aber versichern, dass die SPD bemüht sein wird, die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer von Telemediensten zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries, MdB