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Frage von Heinz M. •

Frage an Christoph Pries von Heinz M. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Pries,

gerade eben habe ich die Fernseh-Berichterstattung zu den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen verfolgt. Es gibt doch hoffentlich einen speziellen Grund dafür, dass die beiden großen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Deutschland am heutigen Wahlabend zwei nahezu identische Sendungen produzieren müssen? Mir stellt sich diese Frage vor dem Hintergrund, dass erst am Montag die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten die nächste Erhöhung der Rundfunkgebühren um 95 cent empfohlen hatte. Damit würde die monatliche Rundfunkgebühr 17,98 Euro betragen. Das sind mehr als 200 (!) Euro pro Jahr!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

in meiner Funktion als Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien gehe ich gerne auf Ihre über "abgeordnetenwatch.de" an mich gerichtete Frage ein.
Es freut mich sehr, dass Sie die durch die Rundfunkgebühr ermöglichte, umfangreiche Berichterstattung zu den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen auf ARD und ZDF verfolgt haben.
Auch ich habe am Wahltag viel Zeit vor dem Fernseher verbracht und fand die Berichterstattung sehr spannend. Diese Spannung wurde dadurch erhöht, dass ARD und ZDF lange Zeit unterschiedliche Hochrechnungen präsentiert haben. Ihren Vorwurf, dass die Berichterstattung nahezu identisch gewesen ist, kann ich schon alleine aus diesem Grunde nicht nachvollziehen.
Die Bedeutung des Ereignisses "Landtagswahlen" macht gemäß Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Berichterstattung bei beiden großen Sendern notwendig. Es liegt auf der Hand, dass sich dabei die Berichterstattung der Sender ähnelt, wird doch über das gleiche Ereignis mit jeweils den gleichen Protagonisten berichtet. Übereinstimmungen lassen sich nicht vermeiden und wenn Sie die - deutlich geringere - Berichterstattung der privaten Sender mit in den Vergleich einbezögen, stellten Sie auch hier Parallelen in der Berichterstattung fest. Wenn Ihre Mail jedoch als grundsätzliche Kritik an den Rundfunkgebühren zu verstehen sein soll, teile ich Ihnen folgendes mit:
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF mit ihren jeweiligen Regionalangeboten - und damit auch die Rundfunkgebühren - müssen in meinen Augen erhalten bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass zur Aufrechterhaltung der in Artikel 5 GG gewährleisteten Freiheitsrechte besondere Vorkehrungen notwendig sind. Anders als die privaten Rundfunkanstalten sind die Öffentlich-Rechtlichen der Ausgewogenheit und Vielfalt verpflichtet und daher im Interesse des für die Demokratie essentiellen Meinungsbildungsprosses unentbehrlich. Die im Grundgesetz bezeichnete verfassungsrechtliche Stellung der Medien und der öffentliche Aufgabe gebietet eine Erhaltung eines öffentlich rechtlichen Sektors, da die Privaten diese Aufgabe nur erfüllen würden, wenn dies profitabel wäre. Ohne die Rundfunkgebühren ließe sich diese besondere Stellung nicht sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries, MdB