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Frage von Christian O. •

Frage an Christoph Pries von Christian O. bezüglich Umwelt

Hallo Herr Pries,

die Gemeinschaft der Sternfreunde beklagt die zunehmende Lichtverschmutzung in ganz Europa. Alle 7 Jahre verdoppelt sich die Himmelshelligkeit durch fehlgeleitetes Streulicht von Gewerbeparks, schlechter Straßenbeleuchtung , Skybeamer ,Werbetafeln , wachsende Städte und sorgt dafür, daß der natürliche Eindruck des Himmels in Europa völlig ausgelöscht wird. Das hat nicht nur Folgen für die Astronomie, sondern ist auch ein Eingriff in die Ökosysteme (nachtaktive Fauna) . Zudem ist in den Himmel gerichtetes Licht eine Energievergeudung, die sich unsere Gesellschaft nicht mehr leisten sollte. ( Klimaschutz bedeutet Verzicht. Beim Licht kann man Verzicht üben, ohne sonderliche Komforteinbuße) . Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Vermeidung von Lichtverschmutzung (Lichtsmog) gesetzlich fest zu legen.
Es geht hierbei nicht auf den gänzlichen Verzicht auf Beleuchtung, wie es Kritiker gerne darstellen. Es geht darum, Licht auf das notwendige Maß zurückzufahren und überflüssiges Licht auszuschalten, wenn es nicht gebraucht wird.
In einigen europäischen Staaten gibt es bereits gesetzliche Regelungen. Zur Zeit läuft übrigens eine Petition gegen die Lichtverschmutzung beim Petitionsausschuss des Bundestages, die sehr viel Zuspruch findet .
Informationen dazu :
www.lichtverschmutzung.de
www.nabu.de
www.sternfreunde-borken.de

Vielen Dank für ihre Antwort,
Christian Overhaus
Sternfreunde Borken e.V..

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Overhaus,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de
Grundsätzlich ist künstliche nächtliche Beleuchtung – sei es z.B. durch Straßenlaternen oder Skybeamer – ein erwünschtes und absichtlich herbeigeführtes Phänomen. Soll auf der einen Seite Sicherheit, bzw. ein Sicherheitsgefühl vermittelt werden, sind auf der anderen Seite das Erreichen von Aufmerksamkeit oder aber ästhetische Erwägungen Anlass für die nächtliche Lichterflut.

Licht wird im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes als Immissionen erfasst und behandelt. Der Gesetzgeber sieht schädliche Umwelteinwirkungen gegeben, wenn die Lichtimmissionen "[...] nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen."(§3 BImschG). Die Bewertung der Erheblichkeit von Belästigungen durch Lichteinwirkungen i.S. des BImSchG ist im Einzelfall anhand von Regelwerken sachverständiger Organisationen oder von einzelfallbezogenen Gutachten vorzunehmen. Darüber hinaus reichende rechtliche Vorgaben, die sich explizit auf die so genannte „Lichtverschmutzung“ beziehen, existieren meines Wissens auf Bundesebene nicht und sind auch nicht geplant. Ich sehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, die Vermeidung von übermäßigen Lichtimmissionen gesetzlich zu regeln.

Über das BImschG hinaus gehende gesetzliche Regelungen fallen in die Zuständigkeit der Länder. So wird das Thema „Lichtverschmutzung“ bei den Landesbehörden in NRW, Sachsen und Bayern thematisiert. Auf der Internet-Seite: http://www.lanuv.nrw.de/licht/licht1.htm finden Sie weitere Informationen bezüglich der Beurteilung von Lichtimmissionen in NRW. Neben den Ländern haben auch die Kommunen die Möglichkeit, Regelungen zu treffen. Augsburg z.B. hat sich inzwischen zu einer Modellkommune im Hinblick auf die Reduktion nächtlicher Beleuchtung entwickelt. Wissend, dass es Ihnen um eine „große Lösung“ geht, könnten Sie sich im Hinblick auf den Betrieb der Josef-Bresser-Sternwarte sicherlich am besten zunächst an die Stadtverwaltung Borken, bzw. direkt an die Verursacher von „Lichtverschmutzung“ wenden, um die Verantwortlichen vor Ort sensibilisieren.

Auch wenn ich das Problem aus Ihrer Sicht gut nachvollziehen kann, bitte ich Sie, auch die andere Seite „im Auge“ zu behalten. Nächtliche Beleuchtung ist nicht nur im Hinblick auf Verkehrssicherheit von Bedeutung, sondern auch im Hinblick auf das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger. Auch Kirchen oder andere Gebäude erscheinen bei Beleuchtung in der Dunkelheit in einem „ganz anderen Licht“. Unstrittig ist in meinen Augen, dass Lichtanlagen wie z.B. Skybeamer sicherlich nicht gebraucht werden, um den Weg zur Disko zu finden.

Mit freundlichen Grüßen.
Christoph Pries, MdB