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Frage von volker B. •

Frage an Christoph Pries von volker B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Pries,

da ich nicht so recht weiß unter welchem Thema ich meine Frage stellen soll, habe ich mal Verbraucherschutz gewählt.
Ich bin selbstständiger Zahntechnikermeister, habe von einem Kunden noch Geld zu bekommen.Die Forderung ist tituliert und auch beim Insolvenzgericht eingetragen. Der Zahnarzt hat nun vor nahezu 3 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt und seit dem " schleppt " sich die Angelegenheit so hin. Ich bekomme weder vom Insolvenzverwalter noch vom Insolvenzgericht adäquate Auskünfte. Habe auch einem Vergleichsvorschlag, in dem 22% meiner Forderung gezahlt werden sollte zugestimmt. Auch über diesen Ausgang ist mir keine Mitteilung zugegangen. Das Insolvenzgericht schreibt mir, dass keine gesetzliche Verpflichtung weder für den Insolvenzverwalter noch für das Insolvenzgericht besteht, Auskünfte zu erteilen außerhalb der Gläubigerversammlung. (welcher Gläubigerversammlung??).
Meine Fragen lauten:
1. wer kann mir denn dann Auskünfte erteilen, wenn nicht Verwalter oder Gericht? Vertritt der Insolvenzverwalter eigentlich die Interessen des Schuldners oder der Gläubiger?
Wo kann ich Hilfe bekommen?
Mit Verlaub gesagt, finde ich das neue Insolvenzrecht dient ausschließlich dem Wohle des Schuldners. Ich als Gläubiger bleibe absolut auf der Strecke, habe Material und Arbeit investiert und bekomme auf Anfragen nicht mal Auskünfte über den Stand der Dinge. Das ist doch wohl das mindeste, was ich verlangen kann?

Mit freundlichen Grüßen
V. Breitkreutz

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Sehr geehrter Herr Breitkreutz,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Zunächst grundsätzlich zu Ihren Fragen:

1. Aufgabe des Insolvenzverwalters:

Die Aufgaben und Pflichten des Insolvenzverwalters sind in der Insolvenzordnung geregelt. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse in Besitz zu nehmen, zu verwalten und über sie zu verfügen. Er hat dabei die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

2. Beratung:

Die Handwerkskammer Münster bietet für Gläubiger von insolventen Unternehmen eine allgemeine Beratung (keine Rechtsberatung) an. Zuständig ist Herr Dr. Karsten Felske. Die Telefonnummer lautet: Tel.: 0251 / 5203 - 219. Mein Büro hat Herrn Dr. Felske bereits informiert.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Da es sich aber um ein sehr persönliches Anliegen handelt, für das - insbesondere aus Gründen des Datenschutzes - ein öffentliches Forum nicht der geeignete Ort ist, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich direkt an mein Abgeordnetenbüro in Berlin wenden könnten. Die Telefonnummer lautet: 030-227-73376.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries