Portrait von Christoph Pries
Christoph Pries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christoph Pries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Klaus E. •

Frage an Christoph Pries von Klaus E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Pries,

als wahlberechtigter Bürger ihres Wahlkreises würde ich gerne Ihre, ich hoffe doch sehr sachlich korrekten, Gründe für eine Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherrung erfahren. Ich bin der Meinung das die von ihnen hiermit gewollten Maßnahmen a) nicht Verfassungsmäßig, und b) nicht dem Ziel der Sicherheit sondern lediglich der Generalverdächtigung unschludiger Bürger dienen kann. Desweiteren wüsste ich noch gerne wie Sie dazu stehen das die von vielen Seiten erfolgte Kritik an diesem Gesetzentwurf ohne weiteres übergangen wurde.

Ich hoffe sehr das Ihre Ja-Stimme nicht aus einem "Fraktionszwang", der meiner Meinung nach abgeschafft gehört, heraus entstanden ist sondern Sie sich persöhnlich der Tragweite der Entscheidung in Richtung Überwachung bewusst sind.

Mit freundlichem Gruß und einem sicheren "Nein" bei der nächsten Wahl

Klaus Ening

Portrait von Christoph Pries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ening,

vielen Dank für Ihre Frage über das Portal „Abgeordnetenwatch“ zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass der Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung, der im Übrigen in einem Gesamtpaket zur Telekommunikationsüberwachung erfolge, in meiner Fraktion nicht unumstritten war.

Bevor ich auf die Gründe eingehe, weshalb ich dem Gesetzentwurf nach langen Diskussionsrunden letztendlich zugestimmt habe, möchte Sie darauf hinweisen, dass der Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung einer EU-Richtlinie folgte. Deutschland ist verpflichtet, bis zum 01.01.2008 diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auf EU-Ebene konnte die Bundesregierung jedoch gegen den Widerstand zahlreicher anderer Mitglieder erreichen, dass nur die Mindestspeicherungsfrist von sechs Monaten vorgeschrieben ist. Ursprünglich waren Fristen von bis zu 36 Monaten geplant.

Ich bin der Ansicht, dass es bei der Umsetzung der Richtlinie weder um einen „Generalverdacht“, noch um „Überwachung“ geht. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird nämlich nicht die Zulässigkeit des Zugriffs des Staates auf konkret gespeicherte Daten erlaubt, bzw. erweitert. Derartige Zugriffsmöglichkeiten hat der Staat bereits heute über die § 100g und 100h der Strafprozessordnung. Demnach können die Strafverfolgungsbehörden nach einem richterlichen Beschluss auf die zu Rechnungszwecken gespeicherten Daten zugreifen. Allerdings laufen diese Vorschriften mit Ablauf des Jahres aus.

Bei den Daten, die zukünftig für die Dauer von sechs Monaten gespeichert werden müssen, handelt es sich um die sogenannten Verkehrsdaten. Diese werden aber auch heute schon von den Unternehmen gespeichert – üblicherweise zu Abrechnungszwecken. Auch dürfen weder aktuell noch zukünftig Gesprächsinhalte gespeichert werden. Es handelt sich lediglich um die Rufnummern und Kennungen, Uhrzeit und Datum der Verbindung sowie – bei Nutzung von Mobiltelefonen – die Standorte bei Beginn der Mobilfunkverbindung. Bei der Internetnutzung wird gespeichert, das eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt online war. Es wird weder gespeichert, welche Seiten besucht wurden, noch werden Inhalte aus dem E-Mail-Verkehr zurückgehalten.

Wie auch bisher, werden die Daten nur beim Telekommunikationsanbieter gespeichert. Auch ist ein Zugriff seitens der Polizei oder des Staatsanwaltes nur erlaubt, wenn ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt.

Ich habe Verständnis für die Bedenken der Datenschützer und für zahlreicher Mitbürgerinnen und Mitbürgern, wenn diese teilweise das neue Recht ablehnen. In meinen Augen sind die Veränderungen am geltenden Recht aber angemessen und stellen keine Bedrohung der individuellen Freiheit dar. Im Gegenteil: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass durch die neuen Kommunikationsformen und durch die wachsende Bedeutung des Internets auch neue Kriminalitätsformen entstanden sind, bzw. neue Möglichkeiten für Kriminelle ihre Spuren zu verwischen. Der Staat darf diesen Aktivitäten nicht handlungsunfähig zuschauen.

Im Übrigen teile ich nicht Ihre Ansicht, dass Kritik an dem Gesetz übergangen wurde. Es hat mehrere Anhörungen zu der Thematik gegeben. Während dieser mehrtätigen Anhörungen, an denen auch ich teilgenommen habe, kamen sowohl Befürworter als auch Kritiker des Gesetzes zu Wort. Die Ergebnisse dieser Anhörungen sind auch in die Beratungen zum Gesetz eingeflossen.

In meinen Augen werden die Grundrechte mit der Neuregelung nicht übermäßig belastet. Letztendlich werden dies aber die Gerichte, zunächst der EU-Gerichtshof dem eine Klage Irlands vorliegt, später womöglich auch das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Pries