Frage an Christoph Pries von Gerd H. bezüglich Recht
Wie sieht es jetzt eigentlich aus mit der Kriminalisierung vin diesen so genannten "KIller Spielen", ich für meinen Teil bin 30, spiele seit 12 Jahren solche Spiele und habe kein Interesse daran mit Kinderschändern gleichgestellt zu werden wie es einige Abgeordnete aus Bayern forden.
Wie sieht es momentan fortschritsmäßig damit aus und welche Juristischen möglichkeiten habe ich, mich da gegen zur Wehr zu setzen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Harth
Sehr geehrter Herr Harth,
vielen Dank für Ihre Anfrage über „Abgeordnetenwatch.de“ Angesichts der wachsenden Kriminalität und Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen sowie unter den Eindrücken der Amokläufe in Erfurt und Emsdetten und vergleichbaren Gewaltexessen weltweit, wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern.
Die Frage, ob neben vielen anderen Aspekten auch gewaltverherrlichende Computerspiele Teil der Problematik sind, wurde u.a. in der Sitzung des Unterausschusses Neue Medien, dessen Vorsitzender ich bin, am 26.04.07 diskutiert.
Unter dem Titel „Jugendmedienschutz und gewalthaltige Computerspiele“ kamen an diesem Tag Vertreter aller Fraktionen sowie geladene Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammen. Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass vorliegende, seriöse Studien einen Zusammenhang zwischen dem Spielen gewalthaltiger Computerspiele und realen Gewalttaten nicht erkennen lassen. Argumente für ein Verbot greifen daher nicht nur viel zu kurz, sie lassen auch die geltende – international als vorbildlich geltende - Rechtslage in Deutschland völlig außer Acht.
Medienpolitiker aller Fraktionen haben daher im Anschluss an die Sitzung des Unterausschusses ihre Bedenken gegen eine Verschärfung des Strafrechts deutlich gemacht und damit auch gegen die von Ihnen angesprochenen Initiative aus Bayern deutlich Stellung bezogen.
Derzeit wird der gesamte Komplex Jugendschutz vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder überprüft. Voraussichtlich im Herbst wird die Studie fertig sein. Was die Auswirkungen von gewalthaltigen Computerspielen anbelangt, sollen angesichts der Tatsache, dass dieses Thema in der öffentlichen Diskussion breiten Raum einnimmt, bereits im Juni erste Ergebnisse der Studie vorliegen. Es ist geplant, das Hans-Bredow-Insititut nach Fertigwerden der Teilstudie in den Unterausschuss Neue Medien einzuladen und dort zeitnah berichten zu lassen. Auf Grundlage dieses Berichts wird dann das weitere Vorgehen zu beraten sein.
Inwieweit darüber hinaus das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Auswertung der Untersuchung Handlungsbedarf sieht, ist abzuwarten und kann jetzt noch nicht beurteilt werden.
Ich bin der Ansicht, dass gewalthaltige Spiele in den Händen von Kindern nichts zu suchen haben. Allerdings glaube ich, dass dies mit den geltenden Gesetzen zu erreichen ist, wobei diese allerdings effektiver um- und durchgesetzt werden müssen.
Darüber hinaus sollten meiner Ansicht nach die Altersbeschränkungen wirksamer zum Zuge kommen, z.B. durch entsprechende Maßnahmen des Handels. Denkbar wären z.B. eine Umrüstung der Kassensysteme und eine räumliche Trennung altersbeschränkter Angebote.
Auch sollte darüber hinaus geprüft werden, inwieweit der Bund hochwertige und gehaltvolle Computerspiele fördern kann. Ich bin der Ansicht, dass diejenigen, die als Antwort auf Erfurt und Emsdetten nach einfachen Lösungen suchen und diese in einem Verbot von „Killerspielen“ zu finden glauben, die Augen vor den wirklichen Ursachen der Jugendkriminalität verschließen.
Fehlende Anerkennung und Förderung, Vernachlässigung und Benachteiligung, Perspektivlosigkeit, Hilflosigkeit von Eltern und Pädagogen und schließlich Fragen von Medienkompetenz und Jugendmedienschutz sind Hauptfaktoren der Problematik. Es muss daher darüber diskutiert werden, wie ausgegrenzte Kinder und Jugendliche integriert werden können, damit sie sich nicht als ein Versager fühlen, der davon träumt, der Gesellschaft zurückzuzahlen, was diese ihm angetan hat.
Insbesondere die Eltern stehen dabei in der Verantwortung. Es ist sehr wichtig, dass diese die Mediennutzung ihrer Kinder im Auge behalten. Auch die Eltern müssen für die Problematik sensibilisiert werden und erkennen, dass es alles andere als ein Zeichen von mütterlichem oder großväterlichem Wohlwollen ist, dem 13-jährigem Sohn, bzw. Enkelkind ein Spiel zu kaufen, welches erst ab 16 Jahren freigegeben ist.
Christoph Pries