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Christoph Ploß
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Frage von Keshav G. •

Frage an Christoph Ploß von Keshav G. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Ploß,

gibt's irgendwo die Erklärung von Ihrer Partei, warum sie gegen der Änderung der Abgagenordnung abgelehnt hat?

"Änderung der Abgabenordnung
09. Oktober 2020
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD."

Mit freundlichen Grüßen,
Herr Gokhale

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gokhale,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern nehme ich zur Ihrer Anfrage Stellung.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde aus fachlicher Sicht von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, da dieser auf die Rückwirkung im Einziehungsrecht abzielt, also die Frage, ob eine Einziehung auch erfolgen kann, wenn die steuerrechtliche Verjährung bereits eingetreten ist. Dies hätte in der Folge keinen Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet.

Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich in seinem Urteil von 2019 entschieden, dass eine Einziehung von steuerrechtlich verjährten Taterträgen nicht mehr möglich ist. Je nach Komplexität des Falles kann es vorkommen, dass das Verfahren so lange dauert, dass die steuerrechtliche Verjährung schon eintritt. Stattdessen wollen wir eine Einziehungsmöglichkeit schaffen, die den Punkt der steuerrechtlichen Verjährung berücksichtigt. Rückwirkende Gesetzesänderungen sind jedoch nur begrenzt möglich, weshalb der Bundesgerichtshof die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat.

Wir als CDU/CSU-Fraktion wollen eine rechtssichere Lösung erreichen, die mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist. Dazu muss eine sachliche, klare und steuerrechtlich präzise Regelung gefunden werden, die tatsächlich alle steuerrechtlich verjährten, schweren und kriminellen Fälle – dazu gehören Cum/Ex-Geschäfte – erfassen und die Möglichkeit zur Einziehung der damit verbundenen Gelder ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ploß

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